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RA-Gebühren als HF im Mahnbescheid

Verfasst: 21.12.2022, 09:56
von Sprinterin1986
Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mandant hatte eine Forderung gegen den Gegner, diese hat der Gegner auch gezahlt. Unsere RA-Gebühren hat der Gegner nicht gezahlt. Mandant hat sie uns ausgeglichen. Jetzt möchten wir Mahnbescheid gegen den Gegner beantragen bezüglich unserer RA-Gebühren 2300.
Ist die Geschäftsgebühr in dem Falle jetzt als Hauptforderung zu beantragen? Muss ich hier eine Anrechnung angeben?
Danke vorab und schon mal Frohe Weihnachten.

Re: RA-Gebühren als HF im Mahnbescheid

Verfasst: 21.12.2022, 10:22
von Anahid
Die Geschäftsgebühr ist eine Hauptforderung in dem Fall und eine Anrechnung findet nicht statt.