RA-Gebühren als HF im Mahnbescheid
Verfasst: 21.12.2022, 09:56
Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mandant hatte eine Forderung gegen den Gegner, diese hat der Gegner auch gezahlt. Unsere RA-Gebühren hat der Gegner nicht gezahlt. Mandant hat sie uns ausgeglichen. Jetzt möchten wir Mahnbescheid gegen den Gegner beantragen bezüglich unserer RA-Gebühren 2300.
Ist die Geschäftsgebühr in dem Falle jetzt als Hauptforderung zu beantragen? Muss ich hier eine Anrechnung angeben?
Danke vorab und schon mal Frohe Weihnachten.
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mandant hatte eine Forderung gegen den Gegner, diese hat der Gegner auch gezahlt. Unsere RA-Gebühren hat der Gegner nicht gezahlt. Mandant hat sie uns ausgeglichen. Jetzt möchten wir Mahnbescheid gegen den Gegner beantragen bezüglich unserer RA-Gebühren 2300.
Ist die Geschäftsgebühr in dem Falle jetzt als Hauptforderung zu beantragen? Muss ich hier eine Anrechnung angeben?
Danke vorab und schon mal Frohe Weihnachten.