RA-Gebühren als HF im Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Sprinterin1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 23.03.2015, 14:37
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

21.12.2022, 09:56

Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mandant hatte eine Forderung gegen den Gegner, diese hat der Gegner auch gezahlt. Unsere RA-Gebühren hat der Gegner nicht gezahlt. Mandant hat sie uns ausgeglichen. Jetzt möchten wir Mahnbescheid gegen den Gegner beantragen bezüglich unserer RA-Gebühren 2300.
Ist die Geschäftsgebühr in dem Falle jetzt als Hauptforderung zu beantragen? Muss ich hier eine Anrechnung angeben?
Danke vorab und schon mal Frohe Weihnachten.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.12.2022, 10:22

Die Geschäftsgebühr ist eine Hauptforderung in dem Fall und eine Anrechnung findet nicht statt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten