Guten Morgen zusammen,
ich habe hier eine Akte vorliegen, wo ich einen Mahnbescheid gegen ein Generalkonsulat stellen soll. Nun stellt sich mir die Frage nach dem Vertretungsverhältnis. Gebe ich da den Konsul an oder geht ein Mahnverfahren gegen ein Konsulat überhaupt nicht? Das Konsulat hat von unserer Mandantschaft Druckersysteme gemietet und zahlt die Mieten nun nicht. Eine Reaktion auf unser Mahnschreiben ist auch nicht erfolgt. Das Konsulat, also die dortige Ansprechpartnerin, ist auch so nicht mehr zu erreichen. Was wäre hier richtigerweise zu veranlassen?
Viele Grüße
Mahnbescheid gegen Konsulat
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3292
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Danach sieht es so aus, dass das Konsulat nicht verklagt werden kann.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verba ... h%C3%A4lt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verba ... h%C3%A4lt.
- tweety79
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 367
- Registriert: 10.10.2006, 17:17
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA-Micro
Ich hatte es befürchtet. Danke, Pitt! Dann muss ich die Angelegenheit wohl doch noch mal mit meinem Chef besprechen...
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -