elektronischer Mahnbescheid - zu viele Posten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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trixie
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#1

29.11.2022, 14:23

Hallo!

Bin gerade eh gesundheitlich nicht so auf der Höhe und jetzt ärgert mich noch ein zu beantragender Mahnbescheid. Ich habe ein Forderungskonto erstellt. Es sind dabei 41 Mieten nebst Zinsen aufzuführen.

Jetzt kommt folgende Nachricht: " Sie haben die Höchstzahl der katalogisierten Ansprüche für die automatische Verarbeitung bei den Mahngerichten erreicht. Falls das Zusammenfassen der Ansprüche nicht durchgeführt werden kann, ist ein entsprechender Mahnbescheidsantrag zwar möglich, doch erhalten Sie dann die Rückmeldungen nicht mehr elektronisch, sondern nur noch auf Papier. "

Sollte ich den Antrag jetzt einfach so machen? Kann ich den VB dann später auch elektronisch machen?

Mein Chef meinte, ich soll sonst die Mieten zusammenfassen und die Zinsen ausrechnen und aufführen. Ich haben aber noch nichts gefunden, wie ich die bei unserer Software "AnNoText" dann eingeben kann.
Oliverreinhardt2
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#2

30.11.2022, 06:03

trixie hat geschrieben:
29.11.2022, 14:23
Hallo!

Bin gerade eh gesundheitlich nicht so auf der Höhe und jetzt ärgert mich noch ein zu beantragender Mahnbescheid. Ich habe ein Forderungskonto erstellt. Es sind dabei 41 Mieten nebst Zinsen aufzuführen.

Jetzt kommt folgende Nachricht: " Sie haben die Höchstzahl der katalogisierten Ansprüche für die automatische Verarbeitung bei den Mahngerichten erreicht. Falls das Zusammenfassen der Ansprüche nicht durchgeführt werden kann, ist ein entsprechender Mahnbescheidsantrag zwar möglich, doch erhalten Sie dann die Rückmeldungen nicht mehr elektronisch, sondern nur noch auf Papier. "

Sollte ich den Antrag jetzt einfach so machen? Kann ich den VB dann später auch elektronisch machen?

Mein Chef meinte, ich soll sonst die Mieten zusammenfassen und die Zinsen ausrechnen und aufführen. Ich haben aber noch nichts gefunden, wie ich die bei unserer Software "AnNoText" dann eingeben kann.

Guten Morgen,

wenn du den MB nicht über euer AnNo-Text machen kannst, prüfe doch bitte, ob du den MB auch hier: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... erichte.de, durchführen möchtest. Dort kannst du dann deine Folgeanträge unter dem Button: "Zu den Folgeanträgen" vornehmen. Auch elektronisch, zuvor musst du jedoch, damit du in dem Auswahlmenü weiter kommst, die Geschäfts-Nr. von dem Mahngericht eingeben. In einem weiteren Schritt kannst du dann auswählen, auf welchem Weg du deine Folgeanträge dem Gericht zukommen lassen möchtest (auch via beA).


Liebe Grüße
Olli
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#3

30.11.2022, 18:03

Warum fasst ihr die denn nicht zusammen? Zinsen könnt ihr doch ausrechnen bzw dem FoKo entnehmen, einfach ein 2. Foko dann anlegen mit den Werten
@Olli, willst du wirklich 41 HF manuell eingeben? Außerdem hast du dort das gleiche Problem
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Oliverreinhardt2
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#4

01.12.2022, 13:17

paralegal6 hat geschrieben:
30.11.2022, 18:03
@Olli, willst du wirklich 41 HF manuell eingeben? Außerdem hast du dort das gleiche Problem
Hallo,

ja, ich gebe dir ja recht. Meine Antwort zielte darauf ab, wenn dies über das Kanzleisystem "einmal nicht funktionieren" sollte.

Natürlich kann man auch die HF zusammenfassen, hieraus eine Zinsberechnung vornehmen und dann im MB-Antrag den Haken für fortlaufender Zinsen setzen, damit sind die Zinsansprüche ff.

LG
Olli
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