verspäteter Widerspruch gegen MB, 2. GK-Hälfte einzahlen?
Verfasst: 28.10.2022, 12:56
Hallo Zusammen,
ich habe mir ehrlich gesagt, noch nie Gedanken darüber gemacht, aber mein Chef sprach mich an:
Wir haben MB beantragt, VB ebenfalls. VB wurde erlassen, liegt auch inzwischen vor. Jetzt haben wir die Mitteilung des Mahngerichtes erhalten, daß der Antragsgegner Widerspruch gegen den MB eingelegt hat. Dieser ist natürlich verspätet.
Jetzt erhalten wir vom Prozeßgericht die Aufforderung, die 2. Gerichtskostenhälfte einzuzahlen.
Unsere Frage ist: Warum sollen wir jetzt noch Kosten einsetzen und ein Klageverfahren führen, wenn wir doch unseren Titel längst haben? Dann soll doch der Antragsgegner die Kosten zahlen.
Ich habe beim Prozeßgericht mal angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, wenn wir nichts machen, legen die die Akte nach 6 Monaten weg, aber dann wäre auch unser VB hinfällig. Wie jetzt?? Ich haben einen zugestellten Titel, und der soll dann nicht mehr gelten?
Ist das tatsächlich so? Wer kann mir helfen?
Viele Grüße
Flora
ich habe mir ehrlich gesagt, noch nie Gedanken darüber gemacht, aber mein Chef sprach mich an:
Wir haben MB beantragt, VB ebenfalls. VB wurde erlassen, liegt auch inzwischen vor. Jetzt haben wir die Mitteilung des Mahngerichtes erhalten, daß der Antragsgegner Widerspruch gegen den MB eingelegt hat. Dieser ist natürlich verspätet.
Jetzt erhalten wir vom Prozeßgericht die Aufforderung, die 2. Gerichtskostenhälfte einzuzahlen.
Unsere Frage ist: Warum sollen wir jetzt noch Kosten einsetzen und ein Klageverfahren führen, wenn wir doch unseren Titel längst haben? Dann soll doch der Antragsgegner die Kosten zahlen.
Ich habe beim Prozeßgericht mal angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, wenn wir nichts machen, legen die die Akte nach 6 Monaten weg, aber dann wäre auch unser VB hinfällig. Wie jetzt?? Ich haben einen zugestellten Titel, und der soll dann nicht mehr gelten?
Ist das tatsächlich so? Wer kann mir helfen?
Viele Grüße
Flora