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Mahnbescheid für Mdt. im Ausland mit deutschem Gerichtssand

Verfasst: 26.10.2022, 16:42
von dm1978
Guten Tag zusammen,

ich soll ein Mahnbescheid für unsere Mandantin, die im Ausland sitzt, stellen. Der Antragsgegner ist in Deutschland. Im Vertrag, der zugrunde liegt, wurde vereinbart, dass der Gerichtsstand Flensburg ist.
Meine Frage ist nun: Kann ich einen Mahnbescheid machen oder wäre eine Klage sinnvoller? Wenn ein Mahnbescheid infrage kommt: Ist Berlin zuständig, weil der Mdt im Ausland ist? Oder das zuständige Mahngericht für den Gerichtsstand Flensburg? Gilt der vereinbarte Gerichtsstand überhaupt für das Mahnverfahren oder spielt er nur eine Rolle für das Klageverfahren?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Mahnbescheid für Mdt. im Ausland mit deutschem Gerichtssand

Verfasst: 27.10.2022, 07:27
von Katie
Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Da es eine ausschließliche Zuständigkeit ist, MB nach Wedding.
Ob die Gerichtstandsvereinbarung überhaupt wirksam ist, müsstest Du ggfls. prüfen, diese würde aber nur für das streitige Verfahren gelten.

Re: Mahnbescheid für Mdt. im Ausland mit deutschem Gerichtssand

Verfasst: 28.10.2022, 09:07
von dm1978
Vielen lieben Dank für die Auskunft