Mahnbescheid für Mdt. im Ausland mit deutschem Gerichtssand

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
dm1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 08.11.2010, 12:17

#1

26.10.2022, 16:42

Guten Tag zusammen,

ich soll ein Mahnbescheid für unsere Mandantin, die im Ausland sitzt, stellen. Der Antragsgegner ist in Deutschland. Im Vertrag, der zugrunde liegt, wurde vereinbart, dass der Gerichtsstand Flensburg ist.
Meine Frage ist nun: Kann ich einen Mahnbescheid machen oder wäre eine Klage sinnvoller? Wenn ein Mahnbescheid infrage kommt: Ist Berlin zuständig, weil der Mdt im Ausland ist? Oder das zuständige Mahngericht für den Gerichtsstand Flensburg? Gilt der vereinbarte Gerichtsstand überhaupt für das Mahnverfahren oder spielt er nur eine Rolle für das Klageverfahren?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Benutzeravatar
Katie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 04.07.2007, 08:54
Beruf: Bürovorsteherin
Wohnort: im schönen Hessen

#2

27.10.2022, 07:27

Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Da es eine ausschließliche Zuständigkeit ist, MB nach Wedding.
Ob die Gerichtstandsvereinbarung überhaupt wirksam ist, müsstest Du ggfls. prüfen, diese würde aber nur für das streitige Verfahren gelten.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Bild
dm1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 08.11.2010, 12:17

#3

28.10.2022, 09:07

Vielen lieben Dank für die Auskunft
Antworten