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Erhöhung Sockelbetrag P-Konto

Verfasst: 20.10.2022, 17:52
von zmaus2003
Kennt Ihr das auch?

gerichtlicher Beschluss über Erhöhung des Sockelbetrages und die rückwirkende Freigabe liegt vor
Beschluss wurde der Bank übergeben
die Bank verweigert nun die Auszahlung der bislang einbehaltenen Beträge
auch wurde der Sockelbetrag nicht angehoben

hier muss ich sagen, dass sich unser Mandant im Insolvenzverfahren befindet und der Kontenbeschlag seitens des Insolvenzverwalters vorliegt
seit März diesen Jahres wurden monatlich die über den allgemeinen Sockelbetrag liegenden Beträge "eingefroren" sie befinden sich demnach noch bei der Bank

wir haben nun einen rückwirkenden Beschluss erwirkt!!

bleibt mir hier wirklich nur der Klageweg?

oder habe ich etwas übersehen? die Bank ist der Meinung der Insolvenzverwalter müsste die Beträge freigeben... der Insolvenzverwalter sieht sich hierzu natürlich nicht verpflichtet.