Richtiger Antragsteller bei außerger. RA-Kosten wg. Verzuges?

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mme.cand.iur.
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#1

13.10.2022, 13:15

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: wir vertreten eine gewerbliche Vermieterin, deren gewerblicher Mieter sich mit mehreren Mietzahlungen im Verzug befunden hat. Im Rahmen des Zahlungsaufforderungsschreibens haben wir unsere Geschäftsgebühr als Verzugsschaden geltend gemacht.

Die Gegenseite hat nunmehr die rückständigen Mieten bezahlt, nicht jedoch unsere Gebühren. Diese sollen nun im Rahmen des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Meine Frage lautet nun: wer ist im Rahmen des Mahnverfahrens der richtige Antragsteller? Kann der Rechtsanwalt in eigener Sache seine Kosten unmittelbar gegenüber dem säumigen Mieter als Antragsgegner geltend machen oder müsste tatsächlich der (umständlichere) Weg gegangen werden, dass der RA seine Kosten bei der Mandantin einfordert und diese wiederum einen Mahnbescheid gegen ihren Mieter beantragt?

Vielen Dank :thx
Feldhamster
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#2

15.10.2022, 16:49

Letzterer Weg ist nur möglich: wie du richtig schreibst, ist der Mandant Auftraggeber des RA und hat einen SchEA bzgl. der RA-Gebühren wg Verzuges gegen den säumigen Mieter.
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