Anerkenntnis oder Erledigung?
Verfasst: 22.09.2022, 17:10
Hallo!
bin mir nicht sicher, in welchem Bereich ich die Frage einstellen soll, deshalb mal hier:
Wegen Uneinigkeit bei einer Dienstleisterrechnung haben wir von einer Rechnung einen geringen Abzug vorgenommen. Die Gegenseite hat Mahnbescheidsantrag eingereicht, wir Widersprucheingelegt und die Sache ging tatsächlich vor Gericht.
Verfahren nach § 495 a ZPO.
Gegner Anspruchsbegründung (hat nur Versäumnisurteil bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt), wir Erwiderung, jeweils mit Zeugenbenennung und Beweisanträgen.
Neuer Schriftsatz der Gegenseite, verbunden mit Anschreiben des Gerichts zur "abschließenden Stellungnahme" und der Anregung, doch anzuerkennen, da ..... insbesondere Kosten unverhältnismäßig (Stimmt: Streitwert 100 Euro )
Blöde Sache, aber sie muss halt erledigt werden.
Wenn wir nun die geltend gemachte Hauptforderung inkl. Zinsen an den Gegenanwalt überweisen, brauche ich doch nicht förmlich anzuerkennen, sondern die Gegenseite muss für erledigt erklären, oder sehe ich das falsch? Klar, die Zahlung könnte als Anerkenntnis gewertet werden, ohne dass ich diese Worte zu Papier bringe (wobei ich mich dazu echt sträube, da Dienstleister so unangenehm), oder?
Wie sieht es dann aus mit der Terminsgebühr?
Nickligkeiten machen einem das Leben schwer
Habt noch einen schönen Tag,
Kaltforelle
bin mir nicht sicher, in welchem Bereich ich die Frage einstellen soll, deshalb mal hier:
Wegen Uneinigkeit bei einer Dienstleisterrechnung haben wir von einer Rechnung einen geringen Abzug vorgenommen. Die Gegenseite hat Mahnbescheidsantrag eingereicht, wir Widersprucheingelegt und die Sache ging tatsächlich vor Gericht.
Verfahren nach § 495 a ZPO.
Gegner Anspruchsbegründung (hat nur Versäumnisurteil bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt), wir Erwiderung, jeweils mit Zeugenbenennung und Beweisanträgen.
Neuer Schriftsatz der Gegenseite, verbunden mit Anschreiben des Gerichts zur "abschließenden Stellungnahme" und der Anregung, doch anzuerkennen, da ..... insbesondere Kosten unverhältnismäßig (Stimmt: Streitwert 100 Euro )
Blöde Sache, aber sie muss halt erledigt werden.
Wenn wir nun die geltend gemachte Hauptforderung inkl. Zinsen an den Gegenanwalt überweisen, brauche ich doch nicht förmlich anzuerkennen, sondern die Gegenseite muss für erledigt erklären, oder sehe ich das falsch? Klar, die Zahlung könnte als Anerkenntnis gewertet werden, ohne dass ich diese Worte zu Papier bringe (wobei ich mich dazu echt sträube, da Dienstleister so unangenehm), oder?
Wie sieht es dann aus mit der Terminsgebühr?
Nickligkeiten machen einem das Leben schwer
Habt noch einen schönen Tag,
Kaltforelle