"Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"
Verfasst: 15.09.2022, 08:40
Guten Morgen,
seit Urzeiten bearbeite ich mal wieder einen Online-Mahnantrag.
Mandant bekam auf unser Aufforderungsschreiben hin (Mandant hatte den Gegner zuvor wirksam mit allen erforderlichen Hinweisen in Verzug gesetzt) vom Gegner seinen Werklohn. Danach übersandten wir dem Gegner die Kostennote (Adresse des Mandanten) , 0,5 Gebühr und Postpauschale aus 76 Euro. Die hat er nicht beglichen. Mahnbescheid also wegen der Netto-Rechnung (Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).
Es gibt hier nun die Rubrik "Ich verzichte auf die Aufnahme einer Vergütung in den Mahnbescheid"
Das ist doch richtig, wenn ich das ankreuze. Ich beantrage ja gerade wegen dieser Kosten den MB?!?
Danke!
seit Urzeiten bearbeite ich mal wieder einen Online-Mahnantrag.
Mandant bekam auf unser Aufforderungsschreiben hin (Mandant hatte den Gegner zuvor wirksam mit allen erforderlichen Hinweisen in Verzug gesetzt) vom Gegner seinen Werklohn. Danach übersandten wir dem Gegner die Kostennote (Adresse des Mandanten) , 0,5 Gebühr und Postpauschale aus 76 Euro. Die hat er nicht beglichen. Mahnbescheid also wegen der Netto-Rechnung (Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).
Es gibt hier nun die Rubrik "Ich verzichte auf die Aufnahme einer Vergütung in den Mahnbescheid"
Das ist doch richtig, wenn ich das ankreuze. Ich beantrage ja gerade wegen dieser Kosten den MB?!?
Danke!