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"Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 15.09.2022, 08:40
von AzubineNRW
Guten Morgen,

seit Urzeiten bearbeite ich mal wieder einen Online-Mahnantrag.

Mandant bekam auf unser Aufforderungsschreiben hin (Mandant hatte den Gegner zuvor wirksam mit allen erforderlichen Hinweisen in Verzug gesetzt) vom Gegner seinen Werklohn. Danach übersandten wir dem Gegner die Kostennote (Adresse des Mandanten) , 0,5 Gebühr und Postpauschale aus 76 Euro. Die hat er nicht beglichen. Mahnbescheid also wegen der Netto-Rechnung (Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt).
Es gibt hier nun die Rubrik "Ich verzichte auf die Aufnahme einer Vergütung in den Mahnbescheid"

Das ist doch richtig, wenn ich das ankreuze. Ich beantrage ja gerade wegen dieser Kosten den MB?!?

Danke!

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 15.09.2022, 08:51
von Anahid
Nein, das ist nicht richtig. Das bedeutet, dass Ihr keine Kosten für den Mahnbescheid haben wollt und das kann ja kaum sein.

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 15.09.2022, 09:34
von AzubineNRW
Danke, was soll die Möglichkeit dann? Was hat sich der Gesetzgeber (oder wer auch immer) hierbei wieder gedacht. Wieso soll man die Asozialen schon wieder pampern?

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 15.09.2022, 09:39
von Anahid
Ich geh mal davon aus, dass dieses Feld nur dann relevant wird, wenn ein Antragsteller ohne anwaltliche Hilfe einen Mahnbescheid beantragt. Den letzten Satz kannst Du im Übrigen getrost weglassen, da vollkommen fehl am Platz.

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 29.02.2024, 10:20
von StarsinEyes
Hallo Ihr Lieben,

ich hab dahingehend auch eine Frage. Ich habe leider im Eifer des Jahresendstresses bei einem Mahnbescheid gegen unseren Mandanten, einen Mahnbescheid beantragt und versehentlich angekreuzt, dass auf die Mahnbescheidskosten verzichtet wird. Die Kosten für den VB dagegen habe ich dann bei Beantragung des VB noch mit aufnehmen können. Ich wollte den Fehler heilen, indem ich einen KfA beim Mahngericht für die Antragsgebühr gestellt habe. Das Gericht verweist jetzt natürlich auf die Verzichtserklärung. Habt Ihre eine Idee, ob man das dennoch noch irgendwie festgesetzt bekommt oder hab ich einfach Pech gehabt? Ich habe leider noch nichts wirklich hilfreiches dazu gefunden.

VG

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 29.02.2024, 10:46
von paralegal6
leider Pech gehabt, falsch angekreuzt, das gilt dann so

Re: "Auf die Vergütung nach RVG wird verzichtet"

Verfasst: 29.02.2024, 12:29
von Anahid
:zustimm