Mahnverfahren gegen Erben

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Dina-Tabea
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#1

25.08.2022, 08:27

Moin,

mein Thema ist ähnlich wie das von Loumie, Mahnbescheid gegen einen bereits Verstorbenen.

Nur muss ich hier eine Handwerkerrechnung gegenüber den Erben geltend machen. In Loumies Fall wurde der Mahnbescheid wohl auf den Namen des Verstorbenen beantragt. Ich frage mich hier, wie man da zu einem Titel kommen möchte, wenn der doch nicht zugestellt werden kann.

Ich bin mir jedoch auch nicht sicher, ob ich einen mir einen der Erben "herauspicken" kann und einen MB gegen diesen beantragen kann.

Hänge hier gerade ein wenig und würde mich über ein wenig Input freuen.

Schönen Tag und vielen Dank.

Dina-Tabea
Feldhamster
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#2

25.08.2022, 22:37

§ 2032 BGB: Nachlass ist gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Also brauchst du einen Titel gegen die Erbengemeinschaft.
Dina-Tabea
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#3

28.08.2022, 10:45

Vielen Dank Feldhamster,

ich steh hier total auf der Leitung. Leider.

Von unserem Mandanten habe ich die Rechnung erhalten, die auf den Verstorbenen ausgestellt ist.

Vom Nachlassgericht habe ich die Mitteilung, dass die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde.

Des Weiteren habe ich von unserem Mandanten die Mitteilung bekommen, dass Herr X Erbe geworden ist. Dies scheint der Sohn zu sein. Auf unser außergerichtliches Schreiben erhielten wir keine Reaktion.

Woher kann ich in Erfahrung bringen, wer denn Bestandteil der Erbengemeinschaft geworden ist?

Möchte ungern einen MB beantragen, GK verauslagen und dann bekomme ich die Mitteilung, dass es der falsche Antragsgegner war.

Vielleicht kann mir hier ja doch jemand helfen.

Schönen Sonntag
samsara
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#4

29.08.2022, 08:50

Dina-Tabea hat geschrieben:
28.08.2022, 10:45

Vom Nachlassgericht habe ich die Mitteilung, dass die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde.
Hast Du denn beim Nachlassgericht auch nachgefragt, wer Erbe geworden ist?
Dina-Tabea
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#5

31.08.2022, 13:30

Gemäß Auskunft des Nachlassgerichts ist dort kein Vorgang nach dem Verstorbenen vorhanden. Weder Erbausschlagung, noch Erbscheinsantrag. Ich hatte heute extra noch einmal dort nachgefragt. Eine Auskunft über die gesetzlichen Erben konnte Sie mir nicht geben.

Ich habe also weiterhin nur die Auskunft des Mandanten über den einen Sohn, der Erbe geworden sein soll. Keinen Namen der Witwe oder ggf. anderer Kinder.

Ich werde nun gemeinsam mit dem Chef entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen werden kann. MB scheint hier nicht die beste Lösung zu sein. Ggf. eine Klage auf Auskunft über die weiteren Miterben nach dem Verstorbenen. Oder doch einen MB und gucken was passiert. Könnte ich denn die Klage begründen, wenn ich XY als Antragsteller habe und erst im Klageverfahren den Bezug zum Verstorbenen herleite?

Vielleicht hat hier ja noch jemand eine Idee.

Schönen Tag und Danke
Feldhamster
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#6

31.08.2022, 17:45

Ein Erbe/Erbengemeinschaft muss ja keinen Erbschein beantragen. Solange keiner benötigt wird machen das viele nicht.

Wann ist der Todesfall eingetreten? Ist die Frist der 6wöchigen Ausschlagung schon abgelaufen?
Dina-Tabea
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#7

31.08.2022, 22:51

Ja, die Frist ist abgelaufen.
Feldhamster
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#8

01.09.2022, 18:10

Entscheiden, ob er die Forderung gerichtlch geltend machen will, muss natürlich euer Mandant. Legt ihm die jeweiligen Risiken inkl. der möglichen Kosten dar. Vielleicht ist der Sohn ja auch Alleinerbe geworden.
Dina-Tabea
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#9

02.09.2022, 08:52

Gerichtlich? Kurze Nachfrage meinerseits: Per Mahnbescheid oder mit Klage? Was meinst Du?
Feldhamster
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#10

02.09.2022, 18:09

Beides hat Vor- und Nachteile. Mahnverfahren ist schneller und kostengünstiger, man kann aber nichts zum Thema Erbe vortragen. Das ginge nur im Klageverfahren, was länger dauert und höhere Kosten verursacht. Aber letztendlich entscheidet dann ein Richter über den Sachverhalt inkl. der Erbenstellung. Und es besteht natürlich auch das Risiko der Klageabweisung. Insgesamt muss euer Mandant nach Beratung/Belehrung durch den RA entscheiden, was er machen will.
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