kurz und knapp.
Schuldner hat einen Kreditvertrag bei der BDK zu laufen, wo unser Mandant als Drittschuldner (Bürge) eingetreten ist. Schuldner bedient die Raten nicht, so dass die BDK einen MB erwirkt hat. Nun hat unser Mandant (GmbH) natürlich Angst, dass die BDK an Mdt. herantritt. Ich soll jetzt den Schuldner anmahnen, die Ratenzahlung wieder aufzunehmen, sonst .... Ja was sonst? wir können doch keinen Titel erwirken, da wir "lediglich" Drittschuldner sind oder? Hab wir irgendein Druckmittel dem Schuldner gegenüber? Schuldner hat sich übrigens gerade ein Haus mit Grundstück gekauft Mdt. ist not amused ...
Danke für eure Antworten
Vertretung von Drittschuldner
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Bürge ist nicht Drittschuldner. Ein Drittschuldner ist jemand, gegen den der Schuldner eine Forderung hat. Wenn Euer Mdt gebürgt hat wird er bei Vorliegen der Voraussetzungen zahlen müssen. Danach kann er den Schuldner in Anspruch nehmen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11