Ihr Lieben, ich brauche mal wieder Eure Hilfe, denn ich werde noch wahnsinnig.
Wir haben ein neues Mandat angenommen. Es wurde Klage gegen zu 1.) die GmbH eingereicht und zu 2.) den Geschäftsführer. Mein Chef möchte nunmehr wissen, ob er auch den Geschäftsführer vertreten darf, oder aber ob hier ein anderer RA beauftragt werden muss vom GF. Bei dieser Klage wurde der GF nicht bei der GmbH mit aufgenommen, sondern einzeln als weiterer Beklagter (zu 2. also) aufgeführt. Meiner Meinung nach darf er beide vertreten, da der GF ja für die GmbH handelt. Aaaaber er möchte es genau wissen anhand von Gesetzestexten. Egal was ich jedoch google, ich finde nichts dazu.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Klage gegen GmbH und Geschäftsführer
-
- ...wegen der Kekse hier
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 605
- Registriert: 12.12.2013, 12:35
- Beruf: ReNo
Da die GmbH ggf. Regressansprüche gegen den GF haben könnte im Falle eines Unterliegens (Sachverhalt ergibt sich aus Deinem Post nicht), wäre ich da eher vorsichtig wegen eines möglichen Interessenkonflikts.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.08.2021, 11:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Es geht hier um einen Oldtimerverkauf. Kaufvertrag wurde mit der GmbH geschlossenen und einem Verbraucher. Nun will der Kläger den Kaufpreis wiederhaben und den Pkw zurückgeben, da er seiner Ansicht nach Mängel aufweist, die verschwiegen wurden. Das ist der Hintergrund. Genau wegen des Interessenkonflikts soll ich ja nachschauen, aber ich finde nichts. Gibt es hierzu Gesetzestexte?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17605
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ob das widerstreitende Interessen sind oder nicht, dazu dürfen wir gar keine Aussage machen, da das m.E. Rechtsberatung darstellt. Wenn Du mit Suche im Internet nicht weiter kommst, dann wird Dein Chef eine Antwort auf die Frage wohl selbst finden müssen. Sorry. Die Interessenkollision steht in § 43 a BRAO. Und hierzu gibt es Rechtsprechung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.