Hallo...
Ich brauche mal weitere Meinungen.
Wir haben eine Angelegenheit in der der Schuldner die Rechnungen unseres Mandanten nicht gezahlt hat.
Im Impressum des Schuldners ist eine Adresse angegeben, die der Schuldner auch bei unserem Mandanten angegeben hat.
Die Zustellung des Mahnbescheids konnte zu dieser Adresse nicht erfolgen.
Wir erhielten danach vom Mandanten die private Anschrift des Schuldners, auch dort konnte die Zustellung nicht erfolgen.
Unser Mandant hat dann den Bruder des Schuldners nochmal gefragt, wo dieser wohnt. Der Bruder bestätigte die Anschrift.
Ein Bekannter des Mandanten fuhr zu dem Haus, der Name des Schuldners steht nicht mit am Briefkasten bzw. Klingelschild.
Wir haben dann nochmal versucht den MB unter der im Impressum genannten Adresse mit dem Vermerk c/o .... zuzustellen. (Firma, die Büroräume vermietet)
Bei diesem Versuch wurde der MB zugestellt.
Der VB konnte dort aber wieder nicht zugestellt werden. Wir gehen davon aus, dass der Schuldner die Klingel/den Briefkasten überklebt hat.
Nun ist die Überlegung eine öffentliche Zustellung zu beantragen, wozu wir aber noch eine EMA-Anfrage stellen müssen. Diese haben wir bisher nicht gemacht, weil unser
Mandant immer meinte, dass diese nicht sinnvoll ist.
Die weitere Überlegung ist, ob wir die Zustellung des VB´s im Parteibetrieb beantragen und dann bei der Zustellung durch den GVZ nochmal auf das c/o .... hinweisen.
Habt ihr noch eine weitere Idee? Und meint ihr, dass es mit der öffentlichen Zustellung klappen könnte? Die Adresse steht ja so im Impressum des Schuldners.
Oder müssten wir dazu noch andere ergebnislose Versuche nachweisen?
Liebe Grüße
VB zustellen
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