Gesamtschuldnerische Kosten im Innenverhältnis geltend machen

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steinbockgirl1985
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#1

30.03.2022, 10:29

Hallo Zusammen,

hoffe dass das der richtige Beitrag zum richtigen Thema ist.

Ich habe folgende Frage: Wir vertreten einen Mandanten, dessen Haus nun versteigert wurde. Unser Mandant ist vor vielen Jahren bereits ausgezogen, hat jedoch die Verträge nicht gekündigt und muss nun gesamtschuldnerisch für die entstandenen Kosten haften (Wasser, Strom etc). Nun möchte unser Mandant versuchen, diese Forderungen durch Klage oder MB im Innenverhältnis von seiner Ex-Frau, welche bis zuletzt in diesem Haus gewohnt hat geltend zu machen, damit er diese Kosten ggf. durch den ersteigerten Übererlös rückfordern kann.

Ist das möglich? Ich kenne mich 0,0 im Versteigerungsverfahren aus und hoffe evtl durch euch ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen.

Lieben Dank Euch und einen schönen Tag.

Sabrina
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Anahid
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#2

30.03.2022, 11:03

Selbstverständlich kann er Forderungen im Innenverhältnis geltend machen. Ich denke aber nicht, dass er ohne Vollstreckungstitel irgendwelche Zahlungen aus einem Versteigerungserlös erhalten wird. Meiner Meinung nach müsst Ihr zunächst einen Titel schaffen.
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#3

30.03.2022, 11:29

:zustimm Anahid.
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#4

30.03.2022, 15:08

Anahid hat geschrieben:
30.03.2022, 11:03
Selbstverständlich kann er Forderungen im Innenverhältnis geltend machen. Ich denke aber nicht, dass er ohne Vollstreckungstitel irgendwelche Zahlungen aus einem Versteigerungserlös erhalten wird. Meiner Meinung nach müsst Ihr zunächst einen Titel schaffen.
Geht's nicht lt. SV genau darum, einen Titel zu schaffen?
steinbockgirl1985 hat geschrieben:
30.03.2022, 10:29
(...)
Nun möchte unser Mandant versuchen, diese Forderungen durch Klage oder MB im Innenverhältnis von seiner Ex-Frau, welche bis zuletzt in diesem Haus gewohnt hat geltend zu machen, damit er diese Kosten ggf. durch den ersteigerten Übererlös rückfordern kann.
(...)
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#5

30.03.2022, 16:28

Da war ich mir leider nicht so ganz sicher Pitz, wegen der Aussagen:
steinbockgirl1985 hat geschrieben:
30.03.2022, 10:29
Wir vertreten einen Mandanten, dessen Haus nun versteigert wurde. ...damit er diese Kosten ggf. durch den ersteigerten Übererlös rückfordern kann.


Ich kenne mich 0,0 im Versteigerungsverfahren aus und hoffe evtl durch euch ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen.
Denn wenn das Versteigerungsverfahren bereits durch ist, dann weiß ich nicht, was das mit der Geltendmachung der Forderung zu tun hat usw. :kopfkratz
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#6

30.03.2022, 16:32

Ok, ich verstehe Deinen Punkt. Das ergibt sich aus dem SV ja tatsächlich nicht. :pfeif
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