Hallo,
ich kann einen MB nicht zustellen lassen, da der Schuldner nach Mitteilung des Mahngerichts " nicht zu ermitteln" sei. Eine EMA hat ergeben, dass der Schuldner "von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet" wurde. Nun haben wir durch Kommissar Zufall den Arbeitgeber des Schuldners ermitteln können. Mir ist zwar schon klar, dass man einen MB nicht über den AG zustellen lassen kann, aber irgendetwas muss man doch mit dem tatsächlichen Arbeitgeber anfangen können.....
Any ideas?
MB-Zustellung fehlgeschlagen, von Amts wegen....
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Dort zustellen lassen ?
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http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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1. Wieso sollte das Mahngericht die erforderliche Zustellung verweigern?Balticbird hat geschrieben: ↑29.03.2022, 17:06
Darüber nachgedacht habe ich natürlich auch schon, aber
1. macht das Mahngericht die Nummer mit?
und
2. könnte das nicht ggf. strafbewehrt sein?
Zumindest wenn man darlegt, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist und nur der Arbeitgeber bekannt ist, kann m.E. ein Zustellversuch dort nicht verweigert werden.
2. Angesichts des §177 ZPO scheint mir das abwegig.
Natürlich kann nicht an den Arbeitgeber zugestellt werden, sondern nur durch Übergabe an den Schuldner selbst. Wenn der Schuldner z.B. im Homeoffice arbeitet wird der Versuch daher natürlich scheitern.