Zahlung Schuldner nach Einlegung Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

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Küstenmädchen_Gina
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#1

17.03.2022, 09:45

Moin,

ich habe einen folgenden Fall und weiß nicht so wirklich weiter:

Wir haben gegen Schuldner (S) im Namen unseres Mandanten (M) das Mahnverfahren eingeleitet. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sind ergangen. Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Anwalt von S sodann Einspruch eingelegt. Nun hat S aber gleichzeitig an M die Hauptforderung, die Zinsen und auch die angefallenen Anwaltskosten f. Mahn- und Vollstreckungsbescheid gezahlt.

Was mache ich nun weiter? Die Angelegenheit beim streitigen Gericht in der Hauptsache für erledigt erklären? Denn meine Frage ist, sind die Gerichtskosten beim streitigen Gericht und weitere Anwaltskosten für uns angefallen? Die Anspruchsbegründung wurde vorbereitet aber noch NICHT abgesetzt.

Danke für Eure Hilfe! Im Netz lässt sich dazu kaum bis nichts finden.
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Anahid
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#2

17.03.2022, 10:43

Hier im Forum findet sich dazu aber ganz sicher was. Ich bin mir sicher, dass ich selbst dazu schonmal geschrieben hab. ;)

Aber halt nochmals:

Durch den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid wird das Verfahren ohne, dass hierfür ein gesonderter Antrag zu stellen wäre, sofort an das Streitgericht abgegeben. Damit wird automatisch die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens ausgelöst. Ihr braucht dafür weder einen Antrag gestellt, noch den Anspruch begründet zu haben.

Wird die Forderung vor Anspruchsbegründung gezahlt, dann wäre jetzt das Verfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären und zu beantragen, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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