Rechtsanwaltsgebühren im Mahnbescheid

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ReFaMaria
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#1

27.02.2022, 13:31

Hallo ihr Lieben,

wir füllen unsere Mahnbescheide eigentlich immer über Online-Mahnantrag aus.

Hier habe ich immer die Anwaltsgebühren mit eingetragen. Neuerdings irritiert mich ein Satz im Mahnantrag:

Ich beantrage:
Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG in voller Höhe zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer in den Mahnbescheid aufzunehmen.

Muss ich die Gebühren dann vorher in den Nebenforderungen nicht aufnehmen?

Letzten habe ich die Rechtsanwaltsgebühren ganz normal aufgeführt und dann diesen Satz angekreutz. Das Mahngericht hat unsere Kostenals Nebenforderung sowie die vom Gericht ausgerechneten Gebühren mit aufgenommen. Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch, wie ich das nunmehr richtig mache.

Liebe Grüße

Marie
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#2

28.02.2022, 08:30

Das hat mit der Gesetzesänderung zum 01.10.2021 zu tun.
Schau mal hier -> https://mitteilungen.rak-muenchen.de/ar ... 021-11421/
vielleicht hilft Dir das
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sh161
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#3

28.02.2022, 09:02

ReFaMaria hat geschrieben:
27.02.2022, 13:31
Muss ich die Gebühren dann vorher in den Nebenforderungen nicht aufnehmen?
Das habe ich noch nie gemacht. Wo trägst du das denn bei den Nebenkosten ein? :kopfkratz Bei den Mahnkosten? Da trage ich Mahnkosten des Gläubigers ein.
Vor Oktober 2021 musste man gar nichts extra eintragen, seither muss man auf der Seite Vergütung den entsprechenden "Haken" setzen.
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skugga
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#4

28.02.2022, 14:01

Rückfrage: WELCHE Anwaltsgebühren hast Du denn früher eingetragen? Als Betrag einzutragen waren schon immer nur die vorgerichtlichen Anwaltskosten (also ggfs. die nach Nr. 2300 VV RVG), aber nie die für den MB. Daran hat sich - ich hab den Online-MB grad mal durchgespielt) auch nix geändert. Die Gebühren für die Beantragung des MB selbst werden vom Gericht berechnet, da hat sich lediglich besagter Haken (#3) geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

28.02.2022, 15:05

ReFaMaria hat geschrieben:
27.02.2022, 13:31
Hallo ihr Lieben,

wir füllen unsere Mahnbescheide eigentlich immer über Online-Mahnantrag aus.

Hier habe ich immer die Anwaltsgebühren mit eingetragen. Neuerdings irritiert mich ein Satz im Mahnantrag:

Ich beantrage:
Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG in voller Höhe zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer in den Mahnbescheid aufzunehmen.

Muss ich die Gebühren dann vorher in den Nebenforderungen nicht aufnehmen?

Letzten habe ich die Rechtsanwaltsgebühren ganz normal aufgeführt und dann diesen Satz angekreutz. Das Mahngericht hat unsere Kostenals Nebenforderung sowie die vom Gericht ausgerechneten Gebühren mit aufgenommen. Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch, wie ich das nunmehr richtig mache.

Liebe Grüße

Marie
Wenn Du die Geschäftsgebühr mit getlend machen willst, dann trägst Du die wie bisher auch bei den Nebenforderungen ein.
Wurden bisherige RA-Gebühren zur Hauptforderung, dann trägst Du diese als Hauptforderung ein.
Die Gebühren für den Mahnbescheid musst Du nicht eintragen, die rechnet das Gericht aus und fügt es hinzu.
ReFaMaria
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#6

03.03.2022, 14:10

Hey ihr Lieben, ich habe nicht weit genug ausgeholt. Der Mahnbescheid ist in eigener Sache gegen unseren Mandanten. Die eigenen Rechtsanwaltsgebühren hierfür nach Nr. 3305 VV RVG rechnet wohl das Gericht automatisch aus sowie die Kosten der Gerichtsgebühr, richtig. Ich muss diesbezüglich im Mahnbescheid selbst nichts eintragen??

Fragen über Fragen, wenn man in 10 Jahren ReFa nie Mahnbescheide machen musste. Vorher war ich in einer Anwaltskanzlei mit Forderungsabteilung, später lange raus wegen Elternzeit. Jetzt bin ich in einer neuen kleinen Kanzlei, die von Vorne bis Hinten alles selbst erledigt, dementsprechend überfordert mich selbst ein Mahnbescheid.

Sooooorry, ich arbeite mich voran.
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Adora Belle
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#7

03.03.2022, 14:53

Du musst nichts eintragen.

Da Ihr eigene Gebühren geltend macht, gibt es keine vorgerichtliche Vergütung, die einzutragen wäre.

Die eigenen Gebühren für den MB werden automatisch vom Gericht berechnet.

Es gibt seit neuestem die Möglichkeit, auf diese Gebühren für den MB zu verzichten, so dass sie nicht automatisch mit festgesetzt werden. DAFÜR müsste ein Häkchen gesetzt werden. Das willst Du aber nicht.
ReFaMaria
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#8

04.03.2022, 10:03

Danke, ja so werde ich das ab jetzt immer machen.

Jetzt noch eine Frage. Wie ist das mit der Umsatzsteuer. Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt. Wird hier die Umsatzsteuer vom Gericht mitberechnet oder nicht? Oder ist es egal welchen "Status" wir haben. Ich bin mit unserer Steuerberaterin gerade am disskutieren, da das Gericht in der Kostenrechnung die Umsatzsteuer nicht mit aufgeführt hat. Gibt es eine Rechtsprechung hierzu?
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#9

04.03.2022, 10:12

Sind Gerichtskosten nicht immer umsatzsteuerfrei?

Wenn ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, dürfen eure Gebühren mE nur netto geltend gemacht werden mit dem MB.
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#10

04.03.2022, 10:17

Es geht doch um die eigenen Kosten für den MB. Es wird doch vorher im Antrag abgefragt, ob der Antragsteller abzugsberechtigt ist. Entsprechend wird die USt in die Berechnung aufgenommen oder nicht.
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