Tigerle hat geschrieben: ↑28.02.2022, 15:05
Wenn Du die Geschäftsgebühr mit getlend machen willst, dann trägst Du die wie bisher auch bei den Nebenforderungen ein.
Wurden bisherige RA-Gebühren zur Hauptforderung, dann trägst Du diese als Hauptforderung ein.
Ich darf hier mal einhaken. Wann werden denn bisherige RA-Gebühren z.B. zur Hauptforderung?
Und was passiert dann mit der Anrechnung auf die MB-Gebühr?
Ich bin erst seit einer Weile bei uns für MBs zuständig. Die Vorgängerinnen hatten es meist so gehandhabt, die vorgerichtlichen Gebühren mit als Hauptforderung aufzunehmen, unter Katalognummer 24 Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar ohne irgendeine Anrechnung. Da dann keine RA-Gebühren als Nebenforderung eingetragen sind, fragt auch da keiner nach der Anrechnung.
Ich dachte, wenn man die RA-Gebühren als Verzugsschaden geltend macht, gehört da bereits die Anrechnung mit rein. Also genau wie es jetzt bei der Katalognummer 71 steht, die nicht anrechenbaren RA-Gebühren. Sonst "übergeht" man ja die Anrechnung und bereichert sich bzw. den Mandanten?
Dann haben wir manchmal auch den Fall (es geht viel um Mietrecht), dass z.B. einem Mieter gekündigt wurde mit Geltendmachung eines Zahlungsrückstandes. Dann wird eine Geschäftsgebühr abgerechnet aus 12x Kaltmiete plus Zahlungsrückstand. Oft ist es dann so, Mieter zieht aus oder es wird geräumt, der Zahlungsrückstand aber nicht beglichen, sodass dieser ins Mahnverfahren übergeht und ich zuständig bin
Dann wird es kompliziert: Nach Auszug sind dann noch Reparaturen z.B. hinzugekommen, die ich auch im MB mit geltend machen soll.
Wie rechne ich nun richtig ab bzw. trage es ins Online-Formular ein? Ich habe vorgerichtliche Kosten aus Gegenstandswert Kündigung + Zahlungsrückstand, MB-Gebühr aus Zahlungsrückstand und Reparaturen, also eigentlich drei verschiedene Ansprüche. Ganz stur 2300 aus Kündigung+Zahlungsrückstand (eingetragen bei Gegenstandswert vorgerichtliche Tätigkeit) und die entsprechende Anrechnung? Was mir hier schleierhaft erscheint ist, dass die Anrechnung erfolgt zwischen Ansprüchen, die gar nicht vom einen ins andere Verfahren übergegangen sind, Kündigung ist erledigt und die Reparaturen waren gar nicht Gegenstand des vorgerichtlichen Verfahrens. Wie muss man das denn aufdröseln, damit es korrekt ist?