Widerspruch gegen Teilforderung, Restforderung über VB beantragen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

08.02.2022, 09:05

Hallo zusammen :wink1 ,
unser Mandant möchte unsere Kostennote nicht zahlen und hat jetzt im Mahnverfahren Widerspruch gegen eine Teilforderung (Einigungsgebühr) eingelegt.

Kann ich jetzt über den Rest der Forderung VB beantragen?

Im Schreiben des Mahngerichts steht:
... der Teilwiderspruch umfasst auch die geforderten Zinsen und Verfahrenskosten für den Mahnbescheid, soweit sie sich auf den widersprochenen Teil der Hauptforderung beziehen.

ich denke mal, das ist der Fall? Mandant/Schuldner ist mit der Einigungsgebühr nicht einverstanden, diese ist Teil der Hauptforderung.

Die Kosten Zinsen und Gebühren aus dem Mahnverfahren müssen sicherlich auch im streitigen Verfahren angezeigt werden oder? Ich befürchte, das hat mein Chef versäumt, zumindest was die Gebühren im Mahnverfahren angeht..

LG
:katze2
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.02.2022, 11:55

Bei einem Teilwiderspruch kannst Du über die restliche Forderung einen VB beantragen, richtig. Die Zinsen sind im streitigen Verfahren im Klageantrag mit geltend zu machen; die Verfahrenskosten des Mahnverfahrens hinsichtlich des widersprochenen Teils sind im Rahmen einer späteren Kostenfestsetzung zu berücksichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

17.02.2022, 12:08

Ok, ich schau mir das noch mal an, vielen Dank!
:katze2
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#4

03.03.2022, 09:33

Bin leider erst jetzt dazu gekommen, die Sache weiter zu bearbeiten. Ich bin gerade dabei, den Antrag auf Erlass eines VB zu stellen, hier kann man allerdings nur angeben, dass der Schuldner eine Teilzahlung geleistet hat oder nicht. In unserem Fall hat dieser aber einen Widerspruch gegen einen Teil der Forderung eingelegt. Die Option gibt es aber nicht im Onlineantrag.
Weiß jemand mehr?
:katze2
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

03.03.2022, 13:29

Bezüglich des widersprochenen Teils musst Du nichts angeben. Du erhältst vom Gericht automatisch einen Vollstreckungsbescheid über die nicht widersprochene Forderung.
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#6

03.03.2022, 16:00

ahh, gut zu wissen, :thx
:katze2
Antworten