Automatisiertes Mahnverfahren (Neuling)

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
TorstenS
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#1

06.02.2022, 15:14

Hallo!

Es tut mir sehr leid, wenn meine Frage sehr "anfängerhaft" klingt, aber manchmal bereiten einem ja genau die einfachen Dinge Kopfzerbrechen.

Ich habe aktuell erstmals die Problematik, Mahnbescheine im automatisierten Verfahren zu veranlassen und fühle ich dabei ein wenig wie im Blindflug.

Ich habe also über https://www.online-mahnantrag.de/ einen Mahnbescheid beantragt.

Vom zentralen Mahngericht kommt dann ja ein Schreiben zurück mit der Verfahrensnummer und der Aufforderung, die Gebühr einzuzahlen. Soweit so klar.

Aber bekomme ich keine Rückmeldung über die Zustellung des MB? Ich müsste das Datum doch wissen, damit ich berechnen kann zu welchen Stichtag ich einen Antrag auf VB stellen kann? Oder bedeutet keine Monierung dass der MB zugestellt worden ist? Kann ich dann mit der Zustellfiktion (+3 Tage) arbeiten?

Grüße
T.
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Tigerle
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#2

07.02.2022, 09:18

Hallo,
ja Sie bekommen auch im automatisierten Mahnverfahren ein Schreiben vom Gericht, wann der Mahnbescheid zugestellt wurde. Dort ist auch vermerkt ab wann ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides zulässig ist.
TorstenS
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#3

07.02.2022, 16:47

Sie bekommen auch im automatisierten Mahnverfahren ein Schreiben vom Gericht, wann der Mahnbescheid zugestellt wurde
Wie lange dauert das denn erfahrungsgemäß? Eventuell habe ich da ja bei dem Wort "automatisiertes Verfahren" falsche Vorstellungen.

Ich habe im konkreten Fall nachdem ich den MB beantragt hatte ein Schreiben vom zentralen Mahngericht bekommen, in dem ich aufgefordert worden bin, den Kostenvorschuss einzuzahlen. Das habe ich auch umgehend erledigt. Dort stand allerdings, dass der MB am 26.1. *erlassen* wurde. D.h. also, der MB wird erlassen (= vom Gericht rausgeschickt?) bevor ich den Kostenvorschuss eingezahlt habe oder wird der Zahlungseingang abgewartet?

Wenn ein MB am 26.1. erlassen (= rausgeschickt) wurde, dann müsste er ja heute (am 7.2.) entweder zugestellt sein oder aber ich müsste eine Mitteilung bekommen haben, dass die Zustellung nicht möglich war. (Offen gesagt gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit ... ).

Was mich irritiert ist, dass ich gar nichts als Antwort vom Gericht vorliegen habe. Oder habe ich im zeitlichen Ablauf einen Denkfehler?

Grüße
T.
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#4

08.02.2022, 12:00

Die Zustellung des MB erfolgt erst nach Zahlung der Gerichtskosten. Jetzt fragt sich, wann die eingezahlt wurden. In der Regel erhältst Du innerhalb von ca. 3 Wochen die Mitteilung, dass der MB am ..... zugestellt wurde und somit ab dem ..... Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Solltest Du nach 3 Wochen nach Zahlung der Gerichtskosten noch keine Antwort erhalten haben, kannst Du Dich telefonisch beim Mahngericht erkundigen, wie der Verfahrensstand ist. Nicht immer kann problemlos zugestellt werden; ab und zu erhalten die Gerichte auch keine Zustellungsnachricht von der Post. Oder es gibt eine Monierung, die versehentlich nicht an Dich versandt wurde (was aber hier, wenn der MB erlassen wurde, nicht der Fall sein dürfte).
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Adora Belle
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#5

08.02.2022, 13:19

Wie kommst Du denn auf "MB erlassen = zugestellt"?

Darf ich mal fragen, in welcher Art Unternehmen Du tätig bist? Und müsstest Du nicht über beA einreichen, als Syndikus?
TorstenS
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#6

08.02.2022, 13:22

Die Zustellung des MB erfolgt erst nach Zahlung der Gerichtskosten.
Ok, das ist eine hilfreiche Information, um das Ganze zeitlich einzuordnen. Leuchtet mir auch ein, dass das Gericht da nicht mit der Zustellung in Vorleistung geht, aber ich habe mich wohl in der Kostenrechnung über das "am 26.1. erlassen" fehlleiten lassen. Die Gerichtskosten wurden umgehend gezahlt, aber wenn ich natürlich den Postlauf sehe bis die Gebührenrechnung bei mir war und nochmal 1-2 Tage bis die Zahlung dann bei Gericht gebucht war, da war ja mal locker nochmal eine Woche rum.

Konkret: Überwiesen wurden die Kosten am 2.2. Gehen wir mal davon aus, dass die am 4.2. verbucht wurden und der MB dann zur Zustellung gegeben wurde, dann war die Zustellung wahrscheinlich im Idealfall gestern oder wird heute versucht oder so. Dann muss die Rückmeldung ja noch zum Gericht und das Gericht mir das mitteilen, also da sind wir vermutlich noch im Zeitrahmen.

Gut, muss man halt nur verstehen ... Man will ja sich nicht nach 6 Wochen wundern wieso es immer noch keinen VB gibt und dann stellt man fest, dass man am Anfang irgendetwas versäumt hat und das Verfahren quasi gar nicht losgelaufen ist.

Danke Euch für die Hilfe und Geduld!
TorstenS
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#7

08.02.2022, 15:10

Darf ich mal fragen, in welcher Art Unternehmen Du tätig bist?
Ein Unternehmen, dass Immobilienprojekte entwickelt. D.h. meine Themen sind normalerweise Verträge und Verwaltungsrecht. Ich vertrete aber meinen Arbeitgeber normalerweise nicht bei Gericht sondern berate vorwiegend. Diese MB-Geschichte hier ist eher eine "Gefälligkeit".
Und müsstest Du nicht über beA einreichen, als Syndikus?
Das ist offen gesagt eine gute und berechtigte Frage.

Ich hatte da insofern nicht weiter drüber nachgedacht als dass ich das vorbereitet und unser GF das erzeugte PDF dann unterschrieben hat. Ich vertrete das Unternehmen in diesem Fall ja nicht gerichtlich sondern habe mich quasi nur als "Schreibkraft" betätigt, d.h. den Mahnbescheid hat die XYZ GmbH vertreten durch den GF (das bin nicht ich) beantragt, nicht die XYZ GmbH vertreten durch einen Prozessbevollmächtigten. Das würde sich vermutlich in dem Moment ändern, wo der MB in ein entsprechendes Zivilverfahren münden würde. (Was wir in diesem konkreten Fall nicht hoffen, aber das ist eine andere Geschichte.)

Grüße
T.
TorstenS
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#8

08.02.2022, 15:22

Adora Belle hat geschrieben:
08.02.2022, 13:19
Wie kommst Du denn auf "MB erlassen = zugestellt"?
Entschuldige bitte meine ungenaue Ausdrucksweise. Ich hätte wohl schreiben sollen "MB erlassen = Zustellung veranlasst" oder in Alltagssprache: Zur Post gegeben / rausgeschickt. Das der Zeitpunkt der Zustellung (so diese denn dann überhaupt erfolgreich ist) in aller Regel ein späterer ist, ist klar.

Worum es mir ging (auch für andere, die den Thread eventuell mal lesen) ist: Beantrage ich einen MB und zahle nie die Gerichtskosten ein, dann wird der Gegner auch nie Post vom Gericht bekommen, d.h. es entfaltet sich gegenüber dem Antragsgegner keine Außenwirkung. (Vermutlich würden die Gerichtskosten irgendwann mal zwangsweise beigetrieben, das lassen wir jetzt mal weg.)

Die Mitteilung auf der Kostenrechnung, dass der Erlass eines VB nicht möglich ist solange die Gerichtskosten nicht beglichen sind könnte man dahin gehend missverstehen, dass der MB "schonmal" rausgeschickt wird während parallel auf die Begleichung der Gerichtskosten gewartet wird, was aber ja offenbar nicht der Fall ist.

Es tut mir auch leid, wenn sich das jetzt alles ein wenig nach Haarespalten anhört, aber es gibt halt Fälle, in denen man als Gläubiger ein Interesse an "zügiger" Titulierung hat und eben nicht nach dem Prinzip "wenn es bis Ostern nichts wird, dann planen wir es für Weihnachten nochmal" agieren kann. Daher mein Interesse mal zu verstehen, welche Prozesse da im Gericht ablaufen. Denn sonst gibt es im Internet ungezählte Artikel zum Thema Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid, die aber immer die Perspektive des Antragsgegners erklären. ("Sie haben zwei Wochen Zeit, Wiederspruch einzulegen. Sonst kommt der VB. Dagegen ...").
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Adora Belle
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#9

08.02.2022, 15:39

Ok, alles klar, danke für die Erläuterungen, und nichts für ungut. Ich sags ehrlich. Deine Terminologie sagt "Jurist", aber die Frage klang eher nach Rechtsraterschleichung vom Laien, und da muss das Forum sehr aufpassen. Aber mit Deiner Erklärung verstehe ich, aus welcher Ecke Deine Fragen kommen. :cowboy
TorstenS
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#10

10.03.2022, 14:27

Ich wollte dann doch mal etwas zurückgeben, auch für den Fall, dass den Thread hier mal einer googelt:
Anahid hat geschrieben:
08.02.2022, 12:00
Die Zustellung des MB erfolgt erst nach Zahlung der Gerichtskosten.
Liebe Anahid, wie sich herausgestellt hat stimmt das leider nicht. Jedenfalls nicht in NRW. Ich weiß nicht, ob andere zentrale Mahngerichte das anders handhaben.

Aber ich habe hier gerade folgenden Fall vor mir liegen:

- Antrag MB trägt das Datum vom 04.02.22 (Fr.). Unterstellen wir mal, dass der gleich am Montag in die Post gegangen ist (Barcode per Post), so dass er wohl am Dienstag dem 08.02. im Gericht bearbeitet worden ist.
- Mit Datum vom 14.02. habe ich eine Mitteilung, dass der MB nicht zugestellt werden konnte. "Die Post hat hierfür am 11.02. folgenden Grund mitgeteilt:".
- Die Gerichtsgebühr wurde erst am 21.02.22 überwiesen.
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