Zustellung an Beklagten

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leionei
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#1

11.01.2022, 15:48

Hallo liebe Foreno´s,

ich habe folgendes Probelm:

In einer Forderungsangelegenheit ist der Schuldner verstorben, daraufhin haben wir den einen Erbschein beantragt und gegen die Erben (insgesamt 5) geklagt. Die Zustellung war schon von Anfang an ein Probelm, da zwei der fünf Erben gefühlt jede Woche umgezogen sind. An den Beklagten zu 5. konnte daher bisher gar kein Schreiben zugestellt werden. Wir haben seit Anfang letzem Jahres eine EMA Anfrage und mehrer Schufa-Anfragen beantragt, diese hat immer die bereits bekannte Adresse ergeben.

Wir haben daraufhin aus Kostengründen einfach die Klage zurückgenommen. Allerdings verlangt das Gericht trotzdem noch die MItteilung der Adresse des Beklagten zu 5. Wir haben dem Gericht auch schon mehrfach mitgeteilt, dass wir keine neue Adresse haben. Wir können uns die Adresse auch nicht herzaubern.

Meine Frage ist jetzt, müssen wir diese überhaupt mitteilen ? :kopfkratz

Der Beklagte zu 5. hat ja weder die Klageschrift noch sonst ein Schreiben erhalten, er weiß somit gar nichts vom Rechtsstreit. Die Klage gegen den Beklagten zu 5. ist doch dann auch nicht rechtshängig oder ?
Feldhamster
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#2

12.01.2022, 19:42

Vielleicht will das Gericht Klage und Klagerücknahme ihm zusammen zustellen. Wenn es bei der Adresse jedoch nicht klappt, fällt mir nur noch die öffentliche Zustellung ein. Ich würde den RA mal mit dem Richter telefonieren lassen.
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