Falscher Antragsgegner

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GVZ-Schickerin
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#1

05.01.2022, 10:43

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Wir hatten hier seinerzeit einen Schuldner, der in 2015 Raten gezahlt hatte. Wir haben als Antragsteller eine Grundstücksgesellschaft gehabt, welche aus zwei Eheleuten bestand.

Im Jahr 2016 verstarb der Ehemann und die Grundstücksgesellschaft gab es somit ja nicht mehr und die Ehefrau war dann alleinige Erbin.

Nun hatte der Schuldner in 2018 Insolvenz angemeldet und wir haben auch angemeldet, allerdings, warum auch immer, auf die Grundstücksgesellschaft. Der vorhandene Vollstreckungstitel wurde vor Insolvenzantrag nicht umgeschrieben.

Nunmehr hat aber der Insolvenzverwalter festgestellt, dass hier Zahlungen geflossen sind und macht die Anfechtung geltend. Da wir nicht reagiert haben wurde nun ein Mahnbescheid gegen die Grundstücksgesellschaft erwirkt. Nun kann ja nicht der Widerspruch für einen Toten eingelegt werden. Wie können wir das jetzt hier berichtigen? Die Frist läuft am 14.01.2022 ab.

Ich habe echt gerade keine Peilung, so einen Fall hatte ich noch nicht. kopfkratz.
Liebe Grüße

Sylvia

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icerose
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#2

06.01.2022, 10:45

Wenn der Schuldner in 2015 iwann mal Raten gezahlt hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wie der Insolvenzverwalter auf die Idee kommt, die vor immerhin 3 Jahren gezahlten Beträge zurückzufordern. Mir war so, als gelte der Rückgriff nur 6 Monate, muss aber noch mal gucken. Oder ein Inso-Profi weiß das aus dem Hut. ;)

Klar muss die Ehefrau Widerspruch erheben. Zeitgleich vorsorglich Widerspruch für den Toten erheben und das Mahngericht über den Tod des Ehemannes informieren. Und dann noch die Forderungsanmeldung korrigieren. Der Titel kann - sofern das später noch nötig ist - auch später umgeschrieben werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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