Hallo zusammen,
wir haben diverse Titel übergeben bekommen und sollen die Schuldner zur Zahlung auffordern. Die Titel hat Mandant selbst erwirkt.
Jetzt muss ich zuerst mit Mandant noch abklären, was genau der Auftrag ist (Zwangsvollstreckung oder nur schriftlich auffordern)
Wenn der Auftrag ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben ist, dann ist der Gegenstandswert nur die Hauptforderung, oder?
An Gebühr entsteht die 2300 VV RVG gem. Inkassoreform in Höhe von 0,5. Sollten Rückfragen bestehen, dann kann sie sich auf 0,9 erhöhen.
Im Falle der Zwangsvollstreckung muss ich dann 1/2 anrechnen.
Mein Aufforderungsschreiben aus dem Titel muss dann alle Vorraussetzungen der neuen Reform erfüllen.
Liege ich richtig?
Vielen Dank
Gebühr Zahlungsaufforderung auf Titel ohne ZV-Auftrag
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Hallo,
da bereits Titel existieren bist du m.E. in der Zwangsvollstreckung und bekommst für die Zahlungsaufforderung eine 3309 VV RVG Gebühr
VG
da bereits Titel existieren bist du m.E. in der Zwangsvollstreckung und bekommst für die Zahlungsaufforderung eine 3309 VV RVG Gebühr
VG
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Sehe ich auch so, da bereits ein Titel vorliegt, läuft die Zahlungsaufforderung unter Vollstreckungsandrohung = 0,3 Nr. 3309 VV RVG, im Fall einer anschließenden ZV anzurechnen.
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Vielen Dank.