VB rechtskräftig - kann der Schuldner trotzdem Ansprüche geltend machen?
Verfasst: 29.11.2021, 09:57
Hallo zusammen,
heute brauche ich bitte einmal eure Hilfe.
Es wurde ein MB beantragt und angekreuzt „Anspruch ist von Gegenleistung abhängig, die aber erbracht ist“. Der VB ist ergangen, Einspruch wurde nicht eingelegt und der Schuldner hat bereits gezahlt.
Nun teilt mir die Mandantin mit, dass die Leistung von ihr nicht erbracht worden ist.
Kann der Schuldner nun Ansprüche gegen sie geltend machen, obwohl der VB rechtskräftig ist? Ggf. welche? Es geht um einen höheren Betrag…
heute brauche ich bitte einmal eure Hilfe.
Es wurde ein MB beantragt und angekreuzt „Anspruch ist von Gegenleistung abhängig, die aber erbracht ist“. Der VB ist ergangen, Einspruch wurde nicht eingelegt und der Schuldner hat bereits gezahlt.
Nun teilt mir die Mandantin mit, dass die Leistung von ihr nicht erbracht worden ist.
Kann der Schuldner nun Ansprüche gegen sie geltend machen, obwohl der VB rechtskräftig ist? Ggf. welche? Es geht um einen höheren Betrag…