Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zukommen lassen

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Mileena
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#1

22.11.2021, 14:49

Hallo allerseits :wink1 ,
beim Ausfüllen des Online-Vollstreckungsantrags habe ich keine Option gefunden, dass das Gericht diesen dem Schuldner zukommen lässt (so wie es sonst üblich war). Also habe ich angekreuzt, dass wir diesen zustellen werden. Vermutlich habe ich die Option übersehen oder es gibt eine Änderung die ich verpasst habe?
Jedenfalls bin ich jetzt ehrlich gesagt überfordert und denke mir, dass es keine gute Idee ist, den VB dem Schulder stinknormal per Post zukommen zu lassen. Wie macht ihr das? Per Einschreiben Rückschein? :oops:

Grüße
:katze2
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sh161
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#2

22.11.2021, 15:18

Normalerweise steht das an der gleichen Stelle, wo du es jetzt angekreuzt hast entweder oben drüber oder unten drunter (ich kann gerade nicht reingucken).
Ihr müsst nun - wenn ich mich richtig erinnere - über den GVZ zustellen lassen.
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Mileena
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#3

23.11.2021, 13:25

Danke für die Antwort. Stimmt, an den GVZ habe ich gar nicht gedacht.
Du weißt nicht zufällig, wie das ganze in die Wege geleitet wird? Laut Internet soll man den GVZ persönlich anschreiben (also nicht übers Amtsgericht) und es entstehen selbstverständlich Kosten dabei. Können wir die Kosten ebenfalls vom Schuldner einholen, ggfs. noch eine Gebühr nach 3309? Ich habe es ja versäumt, es übers Gericht zustellen zu lassen, wonach ja normalerweise keine extra Gebühren entstanden wären (außer die GK aus dem Mahnverfahren).
Grüße
:katze2
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