Mahnkosten als HF angegeben - Monierung - wie antworten?

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AmyPond
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#1

10.11.2021, 11:21

In meinem allerersten Mahnbescheid seit Ewigkeiten habe ich fälschlicherweise die Mahnkosten des Gläubiger als Hauptforderung angegeben (mittlerweile bin ich schlauer :patsch ) - was nun moniert wurde.
Mit der automatisierten Monierungsantwort - ich soll eine Nummer angeben.
Es ist ja nun aber eine Nebenforderung - wie antworte ich also? Mit dem Formular? Mit einem Schriftsatz?
Anrufen ist zwecklos, ewige Warteschlange.
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Anahid
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#2

10.11.2021, 12:10

Ich würde das so auf die Monierungsantwort schreiben, dass es sich um Mahnkosten handelt und diese entsprechend als Nebenforderung geltend gemacht werden sollen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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