Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
-
AmyPond
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.11.2021, 11:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangstellte
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
#1
10.11.2021, 11:21
In meinem allerersten Mahnbescheid seit Ewigkeiten habe ich fälschlicherweise die Mahnkosten des Gläubiger als Hauptforderung angegeben (mittlerweile bin ich schlauer
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
) - was nun moniert wurde.
Mit der automatisierten Monierungsantwort - ich soll eine Nummer angeben.
Es ist ja nun aber eine Nebenforderung - wie antworte ich also? Mit dem Formular? Mit einem Schriftsatz?
Anrufen ist zwecklos, ewige Warteschlange.
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
10.11.2021, 12:10
Ich würde das so auf die Monierungsantwort schreiben, dass es sich um Mahnkosten handelt und diese entsprechend als Nebenforderung geltend gemacht werden sollen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)