Anrechnung RA Gebühren bei 2 Auftraggebern

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Meggie
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#1

05.11.2021, 12:28

Hallo

ich muss einen MB machen. 2 Auftraggeber. Gegenstandswert 2.400,00 €

Anwaltsvergütung für außergerichtliche Tätigkeit sind somit 446,49 €.

Nun muss ich ja im Feld "auf die Verfahrensgebühr 3305 ist anzurechnen" einen Betrag einsetzen. Da liegt mein Problem.

Könnt Ihr mir helfen?

Gruß Meggie
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Anahid
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#2

05.11.2021, 13:03

Ich weiß jetzt nicht wo Dein Problem liegt. Die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Nr. 4 ist doch eindeutig?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Meggie
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#3

05.11.2021, 14:44

Hi
Dann sei doch so gut und sag mir wie hoch die Anrechnung ist.

0,75 also 166,50 € ?

Gruß
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Adora Belle
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#4

05.11.2021, 14:50

Ja, 0,75 ist die absolute Obergrenze, unabhängig von der Zahl der Auftraggeber.
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Anahid
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#5

08.11.2021, 10:42

Die Erhöhungsgebühr erhöht die Tätigkeitsgebühr (GG oder VG) und ist keine eigenständige Gebühr. Dadurch rechnest Du also eine 1,6 GG ab. Anzurechnen wäre die Hälfte, also 0,8; da das Gesetz auf 0,75 deckelt, sind 0,75 anzurechnen. Also ja, 0,75. Hattest Du komplett richtig, worin lag Deine Unsicherheit?
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Meggie
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#6

08.11.2021, 13:45

Hi danke für Deine Antwort. Ich habe gerade die Stelle gewechselt und da will mal alles richtig machen und man ist plötzlich unsicher bei Dingen die man weiß 🤪. Viele Grüße
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