Teilzahlung/Widerspruch gegen Mahnbescheid
Verfasst: 25.10.2021, 13:19
Hallo,
leider sitze ich hier gerade vor einer Akte, und weiß nicht, ob ich richtig mit meinem Gedanken bin.
kurze Übersicht:
- Die Zahlungsmitteilung überschnitt sich mit der VB-Beantragung
- Zahlung am 27.09.2021 über 2.647,75 EUR, welche der Hauptforderung entspricht.
- VB-Antrag & Mitteilung des Mdt. über Teilzahlung vom 27.09.2021 am 05.10.2021
- Zustellung MB 18.09.2021
- Widerspruch gegen Mahnbescheid 01.10.2021
Schreiben des Gerichts:
... es wurde, da von Ihnen die am 27.09.2021 geleistete Zahlung in Höhe von 2.647,75 EUR im VB-Antrag nicht angegeben wurde, ein Teil-VB erlassen und die Zustellung an den Antragsgegner-Vertreter veranlasst. Aufgrund der Zahlung (welche der Hauptforderung entspricht) und des vom Antragsgegner eingelegten Teil-Widerspruchs bzgl. Zinsen, Kosten und den gesamten Nebenforderungen hat der Teil-VB m.E. keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Der Teil-VB hätte nicht erlassen werden dürfen, es wird daher um Mitteilung gebeten, ob der VB-Antrag zurückgenommen wird (es würde dann auf die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung verzichtet).
Ich verstehe nicht, wieso wir den VB-Antrag zurücknehmen sollen. Also schon, aber es wurde ja Widerspruch eingelegt von der Gegenseite. Die Gerichtskosten hatten wir auch schon eingezahlt. Wieso wird die Sache bzgl. der Zinsen, Kosten und der Nebenforderungen nicht an das streitige Gericht abgegeben? Kann ich den VB zurücknehmen und wegen der restlichen Kosten auf die Abgabe an das streitige Gericht bestehen?
Ich habe nur Angst etwas zurückzunehmen und dann bleibt mein Chef auf seinen Kosten sitzen, der Gegner wird diese wegen des Widerspruchs ja nicht zahlen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe, was nun am besten zu tun ist.
leider sitze ich hier gerade vor einer Akte, und weiß nicht, ob ich richtig mit meinem Gedanken bin.
kurze Übersicht:
- Die Zahlungsmitteilung überschnitt sich mit der VB-Beantragung
- Zahlung am 27.09.2021 über 2.647,75 EUR, welche der Hauptforderung entspricht.
- VB-Antrag & Mitteilung des Mdt. über Teilzahlung vom 27.09.2021 am 05.10.2021
- Zustellung MB 18.09.2021
- Widerspruch gegen Mahnbescheid 01.10.2021
Schreiben des Gerichts:
... es wurde, da von Ihnen die am 27.09.2021 geleistete Zahlung in Höhe von 2.647,75 EUR im VB-Antrag nicht angegeben wurde, ein Teil-VB erlassen und die Zustellung an den Antragsgegner-Vertreter veranlasst. Aufgrund der Zahlung (welche der Hauptforderung entspricht) und des vom Antragsgegner eingelegten Teil-Widerspruchs bzgl. Zinsen, Kosten und den gesamten Nebenforderungen hat der Teil-VB m.E. keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Der Teil-VB hätte nicht erlassen werden dürfen, es wird daher um Mitteilung gebeten, ob der VB-Antrag zurückgenommen wird (es würde dann auf die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung verzichtet).
Ich verstehe nicht, wieso wir den VB-Antrag zurücknehmen sollen. Also schon, aber es wurde ja Widerspruch eingelegt von der Gegenseite. Die Gerichtskosten hatten wir auch schon eingezahlt. Wieso wird die Sache bzgl. der Zinsen, Kosten und der Nebenforderungen nicht an das streitige Gericht abgegeben? Kann ich den VB zurücknehmen und wegen der restlichen Kosten auf die Abgabe an das streitige Gericht bestehen?
Ich habe nur Angst etwas zurückzunehmen und dann bleibt mein Chef auf seinen Kosten sitzen, der Gegner wird diese wegen des Widerspruchs ja nicht zahlen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe, was nun am besten zu tun ist.