Re: Geltendmachung von RA-Gebühren beim Ehegatten
Verfasst: 19.10.2021, 09:48
für den Hinweis, ich hab den Beruf in der Sparte Tätigkeit drin stehenicerose hat geschrieben: ↑19.10.2021, 08:54Trag das mal bitte in deinem Profil nach. Und Fragen stellen ist immer gut.steinbockgirl1985 hat geschrieben: ↑19.10.2021, 08:12
Ich bin RA-Fachangestellte (steht doch auch drin), davon war ich aber nie bei einer Familienrechtlerin, und dann war ich 10 Jahre nicht mehr in diesem Beruf tätig. Daher stammt auch meine Frage. Meine Anwältin ist da manchmal sehr speziell und wünscht dann genaue Angaben warum es nicht geht.
Ich hatte ja in meinem Post geschrieben, dass ich mir sicher bin, dass es nicht geht, aber ich mich eines besseren Belehren lasse, sollte es doch irgendwie möglich sein.