Hallo Zusammen,
ich weiß jetzt gar nicht, ob diese Frage hier richtig ist, aber ich stelle sie jetzt einfach weil ich das einfach nicht weiß:
Folgendes:
Wir haben in einer Trennungsangelegenheit die Ehefrau beraten. Die Eheleute leben getrennt, sind aber nicht geschieden. Es wurde nur die Beratung gewünscht und sonst nichts weiter. Wir haben der Mandantin daraufhin unsere Beratungsgebühr in Rechnung gestellt, welche sie nicht bezahlt hat. Wir haben bereits einen Titel gegen sie erwirkt und leider auch schon erfolglos versucht zu vollstrecken, aufgrund von Abgabe der VA.
Nun möchte meine Anwältin wissen, ob man nicht im Zuge der Unterhaltspflicht des Ehemannes, wir nicht die Kosten bei diesem holen können
Könnte mir hier jemand helfen. Mein Bauch meint, dass das nicht geht, aber ich lasse mich gerne etwas besseren belehren und was richtiges finde ich hierzu leider auch nicht im WWW
Vielen lieben Dank und schon mal ein schönes Wochenende.
Sabrina
Geltendmachung von RA-Gebühren beim Ehegatten
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1. wer ist Auftraggeber?
2. schönen Gruß an die Chefin, sie soll mal über die DSGVO nachdenken oder auch Parteiverrat.
3. Sippenhaft? auch darüber sollte sie sich Gedanken machen
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass ein Ehegatte für die „Schulden“ des anderen haftet, das gilt aber nur in den engen Grenzen des § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB, der bei euch nicht einschlägig ist.
Zuletzt geändert von Refa-99 am 15.10.2021, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Auftraggeber bei uns war die Ehefrau, welche dann unsere Kosten nicht bezahlt hat.
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Ja die EHEFRAU und nicht der Ehemann! Deshalb meine anderen Hinweise!
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Was deine Chefin vielleicht meint, ist die Pfändung des Taschengeldanspruchs.
Ob da was zu holen wäre, musst du selbst überprüfen. https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63718.html
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Mich würde ja glatt interessieren, was die Fragestellerin genau von Beruf ist.
(wegen der fehlenden Angabe im Profil )
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich bin RA-Fachangestellte (steht doch auch drin), davon war ich aber nie bei einer Familienrechtlerin, und dann war ich 10 Jahre nicht mehr in diesem Beruf tätig. Daher stammt auch meine Frage. Meine Anwältin ist da manchmal sehr speziell und wünscht dann genaue Angaben warum es nicht geht.
Ich hatte ja in meinem Post geschrieben, dass ich mir sicher bin, dass es nicht geht, aber ich mich eines besseren Belehren lasse, sollte es doch irgendwie möglich sein.
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Trag das mal bitte in deinem Profil nach. Und Fragen stellen ist immer gut.steinbockgirl1985 hat geschrieben: ↑19.10.2021, 08:12
Ich bin RA-Fachangestellte (steht doch auch drin), davon war ich aber nie bei einer Familienrechtlerin, und dann war ich 10 Jahre nicht mehr in diesem Beruf tätig. Daher stammt auch meine Frage. Meine Anwältin ist da manchmal sehr speziell und wünscht dann genaue Angaben warum es nicht geht.
Ich hatte ja in meinem Post geschrieben, dass ich mir sicher bin, dass es nicht geht, aber ich mich eines besseren Belehren lasse, sollte es doch irgendwie möglich sein.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück