Hallo,
beim Mahnantrag kann man ja bekanntlich ankreuzen, ob man bei Widerspruch gleich in das streitige Verfahren übergehen möchte.
Meine Frage ist, ob der Antragsgegener auf dem Mahnbescheid erkennen kann, ob das streitige Verfahren bei Widerspruch beantragt ist oder nicht.
Auf den automatisierten Mahnbescheiden heisst es unten zwar "An dieses (bezeichnete) Gericht wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.", es sieht aber aus als ob das eben immer auf dem Vordruck steht.
Weiss es jemand? Besten Dank!
Antrag auf streitiges Verfahren im MB für AG erkennbar?
- Adora Belle
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Nein, ich vermute man sieht es nicht. Das Prozessgericht muss zwingend angegeben werden im Antrag, und das an einer völlig anderen Stelle als das Häkchen zur Abgabe bei Widerspruch.