Amtsgericht kann Urteil nicht zustellen

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mrsgoalkeeper
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#11

14.09.2021, 12:58

Wisst Ihr vielleicht, wo der arbeitet? Dann würde ich über den GVZ am Arbeitsplatz zustellen lassen :teufel 'Einfach nur der Peinlichkeit wegen :pfeif

Ansonsten sehe ich es wie Ana und Coco: Öffentliche Zustellung
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
ludty
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#12

21.09.2021, 08:25

Guten Morgen,

nach Rücksprache mit Chef haben wir dann doch die öffentliche Zustellung beantragt. Unser Schriftsatz:

beantragen wir unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 13.09.2021 die öffentliche Zustellung gem. § 185 Nr. 1 ZPO.
Eine andere zustellungsfähige Anschrift des Beklagten als die bereits benannte ist nicht bekannt.
Zur Begründung des Antrages wird folgendes ausgeführt:
Unter der Anschrift konnte dem Beklagten das Urteil vom 08.07.2021 nicht zugestellt werden, da sich kein Name am Briefkasten befindet und der Briefkasten zugeklebt ist. Dies kann bestätigt werden durch den Unterzeichner und den mit der Zustellung beauftragten Justizbediensteten. Auch sein Auto stand noch in der Einfahrt. Es ist zu vermuten, dass sich der Beklagte durch dieses Verhalten Zustellungen entziehen möchte.
Laut Auskunft der Gemeinde ist der Beklagte unter der angegebenen Anschrift auch noch gemeldet. Seine getrennt lebende Frau hat bestätigt, dass der Beklagte noch unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist.
Der Beklagte entzieht sich ganz offensichtlich der Zustellung. Er trägt damit selbst dazu bei, dass ihm kein rechtliches Gehör gewährt werden kann.
Weitere Maßnahmen zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift sind dem Unterzeichner nicht bekannt.
Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 1 ZPO liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.

Prompt kommt heute ein Beschluss: Der Antrag auf öffentliche Zustellung wird zurückgewiesen.
Begründung:
Gem. § 168 ZPO ist die öffentliche Zustellung zu versagen, da der Beklagte noch an der gemeldeten Adresse wohnhaft ist. Unter der Anschrift ist der Briefkasten aber nicht beschriftet und zugeklebt. Der Beklagte vereitelt auf diese Weise die Zustellung durch Niederlegung, was aber als Grund für die öffentliche Zustellung nicht ausreicht.

Chef hat heute mittag zufällig bei der gleichen Richterin eine Verhandlung und will sie fragen, was wir denn jetzt noch machen können, damit das Urteil zugestellt wird.

Die Zustellung am Arbeitsplatz hatte ich mir auch schon überlegt. Da die getrenntlebende Ehefrau mit uns zusammen arbeitet, hab ich sie das gleich gefragt. Der Schuldner arbeit aber nicht. Er besitzt 5 Häuser, was wohl reicht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich weiß allerdings von der Ex, dass er alle 14 Tage seine Tochter für das Umgangsrecht im Kindergarten abholt.

Ich werde weiter berichten :schock
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#13

21.09.2021, 08:49

Das ist ja echt unfassbar!!! Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden, das interessiert mich brennend, was die Richterin dazu sagt.

Kann ja wohl nicht angehen, dass der Schuldner damit durchkommt!
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icerose
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#14

21.09.2021, 09:16

Krass ist das.
Nur so ein Gedanke: Gerichtsvollzieher dürfen doch auch persönlich an jedem Ort zustellen. Was, wenn er beauftragt wird, im Kindergarten beim Abholen der Tochter zuzustellen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#15

21.09.2021, 10:54

icerose hat geschrieben:
21.09.2021, 09:16
Krass ist das.
Nur so ein Gedanke: Gerichtsvollzieher dürfen doch auch persönlich an jedem Ort zustellen. Was, wenn er beauftragt wird, im Kindergarten beim Abholen der Tochter zuzustellen?
Ja ich denke das wird die Themenstarterin ins Auge gefasst haben. Ich denke die getrennt lebende Ehefrau wird da eine gute Hilfe sein :teufel

Mir kam auch so der Gedanke eines Privatdetektivs :pfeif Ist natürlich auch immer die Frage nach Kosten - Nutzen, aber schon aus Prinzip würde ich den bis ans Ende der Welt verfolgen solange bis er diesen Schriftsatz endlich in seinen Händen hält und am liebsten gleich noch beantragen, dass ihm der Schriftsatz an die Stirn getackert wird.
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#16

24.09.2021, 08:41

Guten Morgen,

Chef hat mit der Richterin gesprochen. Wir sollen gegen den Beschluss Beschwerde einlegen und eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, in dem die Ex bestätigt, dass auch ihre Schriftstücke nicht zugestellt werden können. Dann könne man eventuell doch eine öffentliche Zustellung bewirken.
Ich habe dann mit der Ex telefoniert und die teilt mir mit, dass bis vor kurzem alles an ihn zugestellt werden konnte. Sie vermutet, dass er nur wegen unserem Verfahren den Namen entfernt und den Briefkasten zugeklebt hat. Ihre Anwältin muss ihm die nächsten Tage wegen dem Unterhalt anschreiben. Das Schreiben soll direkt an ihn gehen. Wenn es dann auch zurückkommt, gibt sie eine eidesstattliche Versicherung ab. Dann werden wir Beschwerde einlegen. Aber zufrieden bin ich damit echt nicht. Das zieht sich ja jetzt noch länger hin. Das Urteil ist vom 29.07.2021. Eine andere "Idee" hatte die Richterin auch nicht parat.

Ich habe dann noch mit dem Meldeamt telefoniert, ob wir ihm nicht eins reinwürgen können, weil er ja nach "außen hin" dort nicht wohnt und sich auch nicht umgemeldet hat. Dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen. Es ist zum davonlaufen. Der Mann schuldet einer kleinen Handwerksfirma Geld und bekommt es so leicht gemacht.

Ich weiß von der Ex, dass er in der Zeit vom 18.10. eine Woche mit der Tochter in Urlaub fährt. Mir kam schon der Gedanke auf, dass ich zum Haus fahren und den Briefkasten beschrifte und den Klebestreifen entferne. Aber wie erkläre ich das dem Gericht, dass erst in der Zeit ab dem 18.10. ein Zustellversuch unternommen werden soll ?

Verzweifelte Grüße
Sandra
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#17

24.09.2021, 08:56

ludty hat geschrieben:
24.09.2021, 08:41

Ich weiß von der Ex, dass er in der Zeit vom 18.10. eine Woche mit der Tochter in Urlaub fährt. Mir kam schon der Gedanke auf, dass ich zum Haus fahren und den Briefkasten beschrifte und den Klebestreifen entferne. Aber wie erkläre ich das dem Gericht, dass erst in der Zeit ab dem 18.10. ein Zustellversuch unternommen werden soll ?

Verzweifelte Grüße
Sandra
Fliegt er denn mit der Tochter weg? Dann könnte man ja vielleicht die Zustellung am Flughafen beauftragen durch einen GV oder Justizbediensteten (sofern die das auch machen).

Da selbst am Briefkasten zu fummeln halte ich für keine gute Idee, auch wenn es ungerecht ist, was da passiert.

Kannst du denn eine einfache Beschwerde gegen den Beschluss einreichen? Sonst sind da ja auch Fristen zu beachten...
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jojo
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#18

24.09.2021, 12:47

Wieso ? Der Beschluss ist doch in Ordnung. Ist der Wohnsitz bekannt ? Ja, also keine öffentliche Zustellung.

Was ich nicht verstehe: Warum ist keine Zustellung durch Niederlegung erfolgt ? Zettel an die Tür und gut ist.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#19

24.09.2021, 13:10

jojo hat geschrieben:
24.09.2021, 12:47
Wieso ? Der Beschluss ist doch in Ordnung. Ist der Wohnsitz bekannt ? Ja, also keine öffentliche Zustellung.

Was ich nicht verstehe: Warum ist keine Zustellung durch Niederlegung erfolgt ? Zettel an die Tür und gut ist.
Muss man die extra beantragen? Vielleicht deswegen nicht. Aber die Möglichkeit hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Das wäre ja in dem Fall die beste Lösung - Wehrmutstropfen ist, dass der Brief 3 Monate zur Abholung bereit liegt und dann wahrscheinlich auch erst danach vollstreckt werden kann.
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#20

27.09.2021, 08:14

Das muss man nicht beantragen, das ergibt sich aus dem Gesetz.

Und wo steht, dass man mit der Vollstreckung 3 Monate warten muss ?

Das ist mit Kleben des Zettels an der Tür zugestellt.
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