Mahnbescheid Anrechnung GG
Verfasst: 02.08.2021, 17:33
Hallo zusammen,
ich steh gerade auf dem Schlauch und weiß nicht, ob ich die außergerichtliche Geschäftsgebühr im Mahnantrag anrechnen muss.
Folgender SV: Wir haben für einen Mandanten eine Mahnung geschrieben und gleichzeitig Ersatz der RA-Kosten verlangt. Der Gegner hat nur die Hauptforderung bezahlt, sodass der Mandant jetzt will, dass wir die GG im Mahnverfahren geltend machen.
Muss ich die GG im Mahnantrag anrechnen oder ist es eine andere Angelegenheit, da ursprünglich Zahlung der Hauptforderung und jetzt nur noch Zahlung der RA-Kosten gewollt wird? Ich tendiere zu ersterem, aber meine Kollegin hat mich verunsichert
ich steh gerade auf dem Schlauch und weiß nicht, ob ich die außergerichtliche Geschäftsgebühr im Mahnantrag anrechnen muss.
Folgender SV: Wir haben für einen Mandanten eine Mahnung geschrieben und gleichzeitig Ersatz der RA-Kosten verlangt. Der Gegner hat nur die Hauptforderung bezahlt, sodass der Mandant jetzt will, dass wir die GG im Mahnverfahren geltend machen.
Muss ich die GG im Mahnantrag anrechnen oder ist es eine andere Angelegenheit, da ursprünglich Zahlung der Hauptforderung und jetzt nur noch Zahlung der RA-Kosten gewollt wird? Ich tendiere zu ersterem, aber meine Kollegin hat mich verunsichert