Mahnbescheid Anrechnung GG

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Refa-99
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#1

02.08.2021, 17:33

Hallo zusammen,

ich steh gerade auf dem Schlauch und weiß nicht, ob ich die außergerichtliche Geschäftsgebühr im Mahnantrag anrechnen muss.

Folgender SV: Wir haben für einen Mandanten eine Mahnung geschrieben und gleichzeitig Ersatz der RA-Kosten verlangt. Der Gegner hat nur die Hauptforderung bezahlt, sodass der Mandant jetzt will, dass wir die GG im Mahnverfahren geltend machen.

Muss ich die GG im Mahnantrag anrechnen oder ist es eine andere Angelegenheit, da ursprünglich Zahlung der Hauptforderung und jetzt nur noch Zahlung der RA-Kosten gewollt wird? Ich tendiere zu ersterem, aber meine Kollegin hat mich verunsichert
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Adora Belle
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#2

02.08.2021, 17:48

Erste Frage ist, ob der Gegner tatsächlich mit Zahlungsbestimmung geleistet hat. Ansonsten rechnet Ihr ja nach dem Gesetz an, dann bleibt ein Rest Hauptforderung übrig, und Deine Frage erübrigt sich, bzw. lautet dann nur noch, aus welchem Wert anzurechnen ist.

Wenn Ihr nun nur noch die vorgerichtliche Vergütung geltend macht, wird die Nebenforderung zur (einzigen) Hauptforderung. Auf diese ist keine GG angefallen, also ist auch keine anzurechnen.
Refa-99
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#3

02.08.2021, 21:31

Ja, war mit Tilgungsbestimmung.
:thx
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