Forderungseinzug bei GmbH & Co. KG - Löschungsankündigung GmbH

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Maja2021
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#1

19.07.2021, 10:30

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch und benötige Euer Scharmwissen :-)

Ich habe eine Forderungsangelegenheit auf dem Tisch. Schuldnerin ist eine GmbH & Co. KG. Bevor ich los lege habe ich ein wenig Recherche betrieben und herausgefunden, dass im Handelsregister für die GmbH eine Löschungsankündigung wegen Vermögenslosigkeit eingetragen ist. Im Unternehmensregister habe ich gesehen, dass die GmbH & Co. KG zuletzt einen Jahresabschlussbericht für 2018 abgegeben hat. Bei Insolvenzbekanntmachungen habe ich nichts weiter gefunden.

Nun meine Frage: Lohnt es sich überhaupt die Forderung einzutreiben? Ich bin gerade irgendwie unsicher. Sorry für die "blöde" Frage, aber ich mache Zwangsvollstreckung / Forderungseinzug eher selten.

Liebe Grüße
Maja
Coco Lores
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#2

19.07.2021, 14:52

Was genau heißt denn "eintreiben" bei dir? Besteht bereits ein Titel oder fangt Ihr bei Null an?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Maja2021
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#3

19.07.2021, 15:20

Wir fangen bei Null an. Ich habe quasi noch nichts :-)
Feldhamster
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#4

19.07.2021, 18:18

Was sagt das Handelsregister über die GmbH & Co. KG?

Ansonsten wäre zu überlegen, ob man Gesellschafter- oder Geschäftsführerhaftung prüfen kann. Das ist aber Anwaltsaufgabe.
Coco Lores
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#5

20.07.2021, 08:36

Laut Themenstarterin steht im HR die Löschungsankündigung wegen Vermögenslosigkeit.

Hm...ich würde sagen, jetzt kommt es auf die Höhe der Forderung an - Stichwort "Kosten-Nutzen"
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Maja2021
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#6

21.07.2021, 09:48

Also bei der GmbH & Co. KG steht im Handeslregister nur dass der Sitz von Lübeck nach Kiel verlegt wurde und dass die Firmierung der persönlich haftenden Gesellschaft (der GmbH) geändert wurde. Und wenn ich dann ins Handelsregister von der GmbH schaue, dann steht dort die Löschungsankündigung. Wobei die Löschungsankündigung bereits seit September 2020 vermerkt ist. Unser Forderung liegt bei 1.500 €.

Es sei noch dazu erwähnt, dass unsere Schuldnerin ein Pflegeheim ist. Das wurde dann dicht gemacht aufgrund Personalmangels. Laut Gewerberegisterauskunft habe ich dann herausgebekommen, dass Betreiber die GmbH & Co. KG ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Refa-99
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#7

21.07.2021, 14:40

Kennt ihr den Kommanditisten der KG und wisst ihr, ob der seine Einlage vollständig geleistet hat?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Maja2021
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#8

21.07.2021, 15:14

Ja, im Handelsregister der GmbH & Co. KG steht auch der Name des Kommanditisten und die Einlage. Aber ob er die vollständig geleistet hat, weiß ich nicht. Wie bekomme ich das raus? Der Betrag der hier steht beläuft sich auf über 900.000 €.
Refa-99
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#9

21.07.2021, 15:31

Wie man das herausfindet, weiß ich leider auch nicht, evtl. helfen da ältere Bilanzen und Jahresberichte. Falls die Einlage nicht vollständig geleistet ist, könntet ihr euch an den Kommanditisten wenden, der in Höhe der nicht geleisteten Einlage haftet, § 171 ff. HGB
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Maja2021
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#10

21.07.2021, 15:33

P.S.
auf www. firmenwissen.de habe ich u.a. folgendes über die GmbH & Co. KG gefunden:


Kurzbeschreibung
...... mit Sitz in Kiel ist im Handelsregister mit der Rechtsform GmbH & Co. KG eingetragen. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 24114 Kiel unter der Handelsregister-Nummer HRA ..... geführt. Die offizielle Firmierung für Senator lautet ......... Das Unternehmen ist nicht mehr wirtschaftsaktiv.

Und wenn ich den Namen des Kommanditisten google, dann kommt raus dass er 84 Jahre alt ist und in diversen Firmen seine Finger mit ihm Spiel hat. Er soll Politiker, Unternehmer und Anwalt sein :-)
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