kostenloser Forderungsrechner

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Misssunshine1709
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#1

28.06.2021, 10:34

Hallo ihr Lieben :wink1

ich bin zwar RA-Fachangestellte, arbeite aber zur Zeit in einer Steuerberaterkanzlei und bin dort auch für die Mahnbescheide und ZV zuständig.

Nun habe ich zum ersten Mal eine größere Forderungssache, viele offene Rechnungen und viele Teilzahlungen - teilweise auf eine bestimmte Rechnung, teilweise unbestimmt. Ich möchte jetzt ein Foko erstellen, mir fehlt aber leider ein entsprechendes Programm dazu.

Das Problem ist, dass wir nicht so viele offene Forderungen gegenüber Mandanten haben, dass es sich überhaupt nicht lohnen würde, extra ein (Anwalts-)Programm für teuer Geld anzuschaffen.

Daher meine Frage: Kennt jemand von euch eine kostenlose Software oder Online-Programm, mit dem man Forderungskonten auch mit Zahlungsbestimmung anlegen kann?

Wir arbeiten mit DATEV für Steuerberater, dort gibt es gar keine Möglichkeit, ein Foko anzulegen. Ich habe bisher immer die kostenlose Version vom DEBICARE Online-Forderungsrechner verwendet. Da kann ich aber die Zahlungen nicht bestimmten Rechnungen zuordnen. Ich habe schon stundenlang im Internet recherchiert, aber nichts geeignetes - kostenfreies - gefunden. Auch z. B. auf www.zinsen-berechnen.de können die Zahlungen nicht zugeordnet werden, sondern werden immer entweder nach § 367 oder 497 BGB verrechnet.

Ich bin für jeden Tipp dankbar!!

Liebste Grüße,
Misssunshine1709
Refa-99
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#2

28.06.2021, 11:44

https://www.lecareonline.de/debicare/

In der kostenlosen Version könnt ihr alle Funktionen nutzen, nur speichern und später fortfahren geht nicht. Dafür klappt die Anrechnung und die Zinsberechnung einwandfrei
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Misssunshine1709
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#3

28.06.2021, 14:20

Genau diesen DEBICARE-Forderungsrechner kann ich - wie oben erwähnt - nicht nutzen, sobald ich eine bestimmte Zahlung auf eine bestimmte Rechnung buchen möchte. Ich kann dort zwar auswählen, dass auf die Hauptforderung(en) verrechnet werden soll, jedoch nicht auf welche. Daher verrechnet er immer auf die älteste Hauptforderung. :oops:

Trotzdem danke für den Beitrag!
Refa-99
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#4

28.06.2021, 15:30

Oh sorry, da hab ich deinen Beitrag nicht genau genug gelesen… dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Tigerle
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#5

30.06.2021, 09:55

Ich nutze Forderungsaufstellung 365 ist nicht kostenlos, aber den Preis finde ich in Ordnung (nur eine einmalige Zahlung)
https://forderungsaufstellung-367.de/software/
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