Prima, danke
Ich glaube aber dann eher, daß wir das nicht tun werden. Ich hab' nochmal nachgesehen, die Restforderung liegt bei ca. 4.000 €, und das wäre der Mandantschaft wohl nicht vernünftig zu vermitteln, daß sie zunächst mal ein Kostenrisiko von bis zu ca. 3.000 € eingehen soll.
Zwangsversteigerung einleiten ?
vorrangläubiger anschreiben, auf eingetragene shyp hinweisen und darauf hinweisen, daß gegenwärtig die beantragung der versteigerung geprüft wird und es darum gebeten wird, sich mit dem schuldner in verbindung zu setzen, damit eine evtl. ablösung erfolgt. ablichtung davon an schuldner, gleichfalls mit aufforderung, sich mit vorranggläubiger in verbindung zu setzen und ablösung vorzunehmen.
hat schon funktioniert, damit im bestehenden kreditengagement der vorranggläubiger nichts zerstört wird.
btw: wie siehts denn jetzt mit den rückgewähransprüchen aus ?
hat schon funktioniert, damit im bestehenden kreditengagement der vorranggläubiger nichts zerstört wird.
btw: wie siehts denn jetzt mit den rückgewähransprüchen aus ?
Danke für Tip, Peterchen werde ich so machen.
Die Mandantin ist äußerst "kostenbewußt" - also wird das nicht gepfändet
Die Mandantin ist äußerst "kostenbewußt" - also wird das nicht gepfändet
Minderanmeldung hinsichtlich der Zinsen ist möglich. Ich würde also 40% ggf. zzgl. Zinsen auszahlen und die restlichen 60% ohne Zinsen für den Gläubiger hinterlegen. Die Auszahlung (evtl. mit Pfändung) ist dann Sache der Hinterlegungsstelle.peterchen hat geschrieben: aber was macht das gericht, wenn die bank zum verteilungstermin keine 100 % der eingetragenen belastungen anmeldet sondern dies nur zum versteigerungstermin gemacht hat ? dann wird der überschießende betrag sicherlich hinterlegt und muß -wie schon mitgeteilt- durch pfändung realisiert werden.