Verrechnung Zahlung der HF nach MB
Verfasst: 10.06.2021, 12:27
Hallo,
am 11.03.2021 habe ich dem Schuldner der Mandantin ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben geschickt und Frist zur Zahlung bis zum 25.03.2021 gesetzt. Zahlung erfolgte nicht, so dass am 30.03.2021 Mahnbescheid beantragt wurde. Dieser wurde, aufgrund einer Monierung, erst am 20.04.2021 zugestellt. Am 07.04.2021 hat der Schuldner jedoch an die Mandantin direkt die Hauptforderung bezahlt, Zinsen und Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) sind noch offen.
Verrechne ich die Zahlung nun gem. § 367 BGB zunächst mit den Kosten und Zinsen und erst dann mit der Hauptforderung oder werden die Kosten und Zinsen jetzt zur Hauptforderung? Über den Restbetrag soll nämlich jetzt ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Gruß
Salia
am 11.03.2021 habe ich dem Schuldner der Mandantin ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben geschickt und Frist zur Zahlung bis zum 25.03.2021 gesetzt. Zahlung erfolgte nicht, so dass am 30.03.2021 Mahnbescheid beantragt wurde. Dieser wurde, aufgrund einer Monierung, erst am 20.04.2021 zugestellt. Am 07.04.2021 hat der Schuldner jedoch an die Mandantin direkt die Hauptforderung bezahlt, Zinsen und Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) sind noch offen.
Verrechne ich die Zahlung nun gem. § 367 BGB zunächst mit den Kosten und Zinsen und erst dann mit der Hauptforderung oder werden die Kosten und Zinsen jetzt zur Hauptforderung? Über den Restbetrag soll nämlich jetzt ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Gruß
Salia