Wer beantragt den Mahnbescheid
Verfasst: 21.01.2021, 19:22
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten ein Unterlassungsschreiben erstellt. Die Gegenseite hat unsere Rechnung bekommen. Diese weigert sich jetzt zu zahlen. Wir leiten das Mahnverfahren ein. In welchem Namen reichen wir den Mahnbescheid ein? Im Namen des Mandanten (Mandant ./. Gegenseite) oder in unserem Namen (Kanzlei ./. Gegenseite)? Wenn wir im Namen des Mandanten den Mahnbescheid einreichen, kann ich sodann gleich unsere Rechnung für das Mahnverfahren mit einreichen? Sorry ich stehe etwas auf dem Schlauch, Mahnverfahren machen wir sonst nicht. Bitte um Hilfe. LG
folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten ein Unterlassungsschreiben erstellt. Die Gegenseite hat unsere Rechnung bekommen. Diese weigert sich jetzt zu zahlen. Wir leiten das Mahnverfahren ein. In welchem Namen reichen wir den Mahnbescheid ein? Im Namen des Mandanten (Mandant ./. Gegenseite) oder in unserem Namen (Kanzlei ./. Gegenseite)? Wenn wir im Namen des Mandanten den Mahnbescheid einreichen, kann ich sodann gleich unsere Rechnung für das Mahnverfahren mit einreichen? Sorry ich stehe etwas auf dem Schlauch, Mahnverfahren machen wir sonst nicht. Bitte um Hilfe. LG