Vorgehen nach Widerspruch, ASt will Anspruch nicht weiterverfolgen

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Wiesenbluemchen264
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#1

21.01.2021, 19:16

Hallo zusammen,

unserer Mdt. hatte im letzten Jahr einen Mahnbescheid von einer Behörde bekommen. Gegen diesen haben wir vollumfänglich Widerspruch eingelegt und kurz darauf (Sept/2020) die Abgabenachricht an das zuständige LG erhalten. Mdt steht weiter mit der Behörde in Kontakt, da es um jährliche Abrechnung geht.

Nun passierte weiter nichts, wir haben abgewartet.

Unserer Mandant schickte mir nun heute ein Abrechnungsschreiben besagter Behörde für das Jahr 2020. In diesem Schreiben teilte das Amt auch mit, dass es die Klage auf Zahlung des Betrags für das Jahres 2017 (Mahnbescheid) nicht weiterverfolgen wird.

Nun meine Fragen:
Muss der Antragsteller das dem Gericht mitteilen?
Falls er dies nicht tut, was kann ich veranlassen, um für meinen Mdt. die Kosten des Widerspruchs erstattet zu bekommen? geht immerhin um rund 500 € netto.
Letztlich ist es ja wie "Klagerücknahme" zu sehen, oder ?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Antworten

viele Grüße und schönen Feierabend :thx
Feldhamster
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#2

21.01.2021, 19:25

Wenn die Sache schon beim LG anhängig ist, wie du schreibst, würde ich an deiner Stelle das Schreiben dem LG übersenden mit dem Antrag, dem Kläger die Kosten der Verfahrens aufzuerlegen. Du könntest natürlich auch vorab die Behörde anschreiben und fragen, ob sie sich bereit erklärt, die Kosten des Widerspruchs ohne Kostenentscheidung zu erstatten, um ein langwieriges Verfahren über Kostenentscheidung und anschließender Kostenfestsetzung zu vermeiden.
Wiesenbluemchen264
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#3

22.01.2021, 09:25

Leider habe ich noch kein AZ vom LG, sondern lediglich die Abgabenachricht vom Mahngericht.
Aber die Idee, die Behörde anzuschreiben ist sehr gut! Herzlichen Dank viele Grüße
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