Verfall Mahnbescheid

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Gast

#1

04.05.2006, 14:49

Ich versuche gerade herauszufinden, wann der Mahnbescheid seine Wirkung verliert, wenn gegen ihn Widerspruch eingelegt wurde, jedoch die Abgabe an das streitige Verfahren nicht beantragt ist...

Ich hoffe auf viele Ratschläge...

Hab im Gesetz nichts dazu finden können...

Danke im Voraus
Bärchen

#2

04.05.2006, 15:26

Hallöchen!
So aus dem Kopf heraus wüsste ich es auch nicht. Normalerweise stehen die Fristen vom Gericht immer auf dessen Briefe (zumindest beim AG Hagen). Da aber auf der Gerichtskostenrechnung (für das streitige Verfahren) nichts drauf steht (danach habe ich nämlich auch schon mal geguckt), sind da wohl auch keine bzw. keine schnell ablaufenden Fristen zu beachten. Wir haben hier auch so einen Fall. Da wurde Widerspruch gegen einen MB eingelegt und die weitere Kostenrechnung vom Gericht liegt hier bereits seit einem 3/4 Jahr. Passiert ist bisher nichts. Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen
Gruß Nina
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Schnecke
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#3

04.05.2006, 15:41

Hallo zusammen,

also beim AG Hagen bleibt die Sache so lange liegen (ruhend gestellt) bis der Antragsteller die Gerichtskosten einzahlt, d. h. er kann die Gerichtskosten auch erst in 10 Jahren bezahlen, laut Aussage des AG Hagen. Das AG Hagen prüft auch keine Verjährungsfristen.

Wir hatten so einen ähnlichen Fall, MB vom 6.1.05, wir sofort Widerspruch eingelegt und es kam und kam nichts, dann wurden am 28.12.05 die Gerichtskosten eingezahlt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Gast

#4

08.05.2006, 08:44

Hallo ihr,

danke schonmal für eure hilfe.

die Gerichtskosten haben wir schon im Januar bezahlt und nun weiß keiner so genau, wie die Sache weitergehen soll.

Es ist halt nur unwahrscheinlich, dass es da gar keine Frist gibt, bis wir die Sache an ein Gericht abgeben müssen....

:lol:
evelyn m.
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#5

08.05.2006, 08:54

wenn ihr die gerichtskosten (für das streitverfahren) schon einbezahlt habt versteh ich nicht, dass ihr nicht schon längst die aufforderung zur anspruchsbegründung erhalten habt.

solltest du allerdings mit "bezahlt" die des mahnverfahrens meinen, dann geht es natürlich erst mal nicht weiter. von seiten des gerichts bestehen keine fristen; ihr solltet allerdings im interesse eures mandanten die verjährung der forderung im auge behalten :schock

nicht dass der euch nachher verklagt...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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13
NORTHERN DINO
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#6

08.05.2006, 09:18

Wenn das Verfahren nach Widerspruch ruht, kann es auch viel später wieder aufgenommen werden. Zurzeit der manuellen Mahnverfahren war es so, dass die Akte gem. AktO nach 6 Monaten weggelegt wurde. Es sind Mahnverfahren wíeder aufgenommen worden, die schon jahrelang nicht betrieben worden waren.

Ist die 2. Gerichtskostenhälfte schon bezahlt worden, sollte, wenn der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vorliegt, auch alsbald an das Streitgericht abgegeben werden. Die ZeMas verfahren nach meiner Kenntnis sogar so, dass sie in der Zahlung der "zweiten Vorschusshälfte" die konkludente Antragstellung auf Durchführung des streitigen Verfahrens sehen und die Sache umgehend abgeben.
Zuletzt geändert von 13 am 08.05.2006, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Gast

#7

08.05.2006, 09:53

:pc

also ich danke euch...

dann werd ich das mal so meinem Chefchen weitergeben...

:andiearbeit
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