Hallo Likos,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe in einem Mahnantrag die anzurechnenden Gebühren falsch angegeben (zu niedrig).
Mahnbescheid ist ergangen, Vollstreckungsbescheid noch nicht.
Wenn ich jetzt an das Mahngericht schreibe, dass ich die Zeilen ... und .. geändert haben möchte, wird dann der MB nochmal zugestellt (und entstehen die Kosten nochmal) oder wird nur geändert und in den VB übernommen.?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Falsche Angaben im Mahnantrag
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Wenn die anzurechnenden Gebühren zu niedrig sind, heißt das, dass ihr zu viel gefordert habt? Dann würde ich abwarten, ob der Schuldner widerspricht und dann hinsichtlich der zu viel geforderten Summe den Antrag zurücknehmen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Nein, ich habe versehentlich nur die Gebühr ohne Auslagenpauschale und MwSt angesetzt. D.H. meine Anrechnung läuft auf einen Betrag, der zu niedrig ist. Die ursprünglich abgerechnete Geschäftsgebühr ist korrekt, nur leider das, was ich angesetzt habe nicht.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist meiner Meinung nach völlig korrekt. Übersehe ich etwas?Rookie2017 hat geschrieben: ↑11.01.2021, 10:35ich habe versehentlich nur die Gebühr ohne Auslagenpauschale und MwSt angesetzt
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Stand denn rechts was in gelb? Fehler meldet die Seite eigentlich. Ansonsten hab ich die der Anrechnung Beschreibung nicht ganz verstanden
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Wir hatten außergerichtlich 58,50 € plus Auslagenpauschale plus MwSt. Jetzt hätte ich ja bei Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit den Bruttobetrag = 81,34 € eintragen müssen und eine Zeile drunter unter Auf die Verfahrensgebühr ist anzurechnen...... 29,25 €. Ich habe leider nicht den Bruttobetrag, sondern nur die reine Gebühr eingetragen. Das könnte ich theoretisch ja mit einem Zweizeiler an das Mahngericht korrigieren. Wird dann der Mahnbescheid nochmal zugestellt und entstehen nochmal Gebühren?