Guten Morgen,
habe einen MB über Summe X gemacht. 2 Wochen später teilt Mandant mit, dass die Forderung doch weniger beträgt. Beim Erlass des VB kann ich ja lediglich eintragen, dass der SC Zahlungen geleistet hat, so dass sich die HF reduziert. Aber das stimmt ja eigentlich nicht so ganz. Auch die Gebühren für den MB sind ja nicht richtig. Aber anders kann ich den HF-Betrag ja nicht mehr korrigieren oder?
HF im MB versehentlich zu hoch beziffert
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Grüßle
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8158
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Du kannst in einem Extraschreiben an das Mahngericht mitteilen, dass Du die Hauptforderung in Höhe von EUR X zurücknimmst und den Erlass des Vollstreckungsbescheids gemäß beigefügtem Formular beantragst. Die Kosten und Gebühren werden vom Gericht neu berechnet.
Mache ich ganz oft, wenn sich Zahlungseingänge mit dem MB überschneiden.
Mache ich ganz oft, wenn sich Zahlungseingänge mit dem MB überschneiden.
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Ah ok, danke. Mit dem Antrag auf VB kann ich da noch warten? Läuft ja hier alles elektronisch übers Programm.
Grüßle
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8158
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Ich würde das Anschreiben per Fax an das Mahngericht senden und auf den noch eingehenden VB-Antrag verweisen. Nachdem ich die Anträge in Papierform an das Gericht schicke, kann ich beides gleichzeitig machen.