Widerspruch gegen MB - kann man ein anderes Gericht angeben?

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Rehlein39
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#1

17.12.2020, 15:23

Hallo Ihr Lieben,

habe gerade für unsere Mandanten über "online mahnantrag" Widerspruch gegen einen MB eingelegt. Ich werde dort ja nur nach Aktenzeichen, für wen ich den Widerspruch einlege usw. gefragt.

Jetzt sehe ich gerade, auf dem Mahnbescheid steht..." der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren wäre durchzuführen vor dem Amtsgericht Cottbus". Das wäre ja sehr schön für uns :lol: aber ich kann mir im Widerspruchsformular kein Gericht aussuchen und das Formular druckt als zuständiges Gericht das Amtsgericht Schleswig.

Was jetzt? Gibt das Amtsgericht Schleswig das Verfahren dann ab oder hab ich irgendwas übersehen?
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Adora Belle
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#2

17.12.2020, 15:39

Mahngericht ist das AG Schleswig, örtlich zuständig nach Antragstellerwohnsitz. Streitgericht ist das AG Cottbus, örtlich zuständig nach Antragsgegner-Sitz. Das ist doch nicht ungewöhnlich, sondern ganz normal.

Der Widerspruch ist natürlich noch ans Mahngericht zu richten. Erst danach wird ja abgegeben. Ohne Widerspruch erlässt das -weiterhin zuständige- Mahngericht ggf. Vollstreckungsbescheid.
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#3

17.12.2020, 16:15

Oh man, nach klar - da hatte ich voll ein Brett vorm Kopp! Ich habe gedacht, die Gegenseite hätte eine Gerichtsstandvereinbarung und deshalb ein anderes Gericht angegeben...
Danke Adora Belle!!
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