Kontenpfändung Hilfe !!

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Pauline007
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#1

04.05.2006, 14:48

Hallo Leute !!!

Ich habe da ein Problem, evtl steh ich eh nur auf dem Schlauch... naja.

Folgendes:

Ich soll ein Konto einer GbR pfänden, d.h. ich hatte dieses schon einmal gepfändet und jetzt besteht dieses nicht mehr. Mir ist auch kein anderes Konto bekannt. Jetzt hab ich erfahren, wo die Gesellschafter der GbR ihre Konten haben.

Kann ich mit dem Titel .... vertr.d.d. die GEsellschafter x und y auch die Konten der GEsellschaft (evtl Privatkonten) pfänden ???

Würde ein bisschen eilen... DAnke im voraus

:blumen
Gast

#2

04.05.2006, 15:08

ja, kannst du, denn die vertretenden Gesellschafter haften bei der GbR auch mit dem Privatvermögen...

is also kein problem
peterchen
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#3

04.05.2006, 17:15

RebeccaGeesdorf hat geschrieben:ja, kannst du, denn die vertretenden Gesellschafter haften bei der GbR auch mit dem Privatvermögen...

is also kein problem
aber dran denken: für eine pfändung in das vermögen der gesellschafter braucht´s einen titel auch gegen die gesellschafter.

so wie ich es hier lese, liegt wohl nur ein titel gegen die gbr selbst vor > also essig mit pfändung bei gesellschaftern privat > also unter umständen sehr wohl ein problem.
Pauline007
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#4

05.05.2006, 08:19

Richtig der Titel ist nur gegen die GbR oder GdbR.
Ja dann hat sich das wohl erledigt.

:thx für die schnelle Hilfe....

:andiearbeit
peterchen
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#5

05.05.2006, 08:54

bedank dich nicht zu früh, unter umständen kann hieraus ein schadenersatzanspruch abgeleitet werden, da einem anwalt bekannt sein sollte, daß bei einer solchen konstellation die titulierung sowohl gegen die gbr an sich als auch gegen die gesellschafter vorzunehmen ist.
Pauline007
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#6

08.05.2006, 13:55

Ja ich kenn mich jetzt hiermit nicht so gut aus, aber wie wäre dass denn ? Im MB wurden die gbr oder gdbr ja richtig bezeichnet, vert. d.d die gEsellschafter x y . Wird das denn nicht automatisch übernommen ?? Muss man dies extra beantragen oder wie ?

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evelyn m.
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#7

08.05.2006, 14:09

ja. ihr habt offensichtlich mb gegen die gbr, vertr.d.d. gesellschafter, beantragt. wenn die gesellschafter auch partei sein sollen, müssen diese als gesamtschuldner mit aufgenommen werden, also
1. gegen gbr, vertr.d.d. gesellschafter,
2. gegen gesellschafter 1
3. gegen gesellschafter 2 usw.
kreuzchen bei "gesamtschuldner" nicht vergessen
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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