Rücknahme MB oder Erledigterklärung?

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§Lena§
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#1

07.12.2020, 11:36

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schuldner hat nach Erlass des MB sowohl die Hauptforderung nebst Zinsen, als auch die RA-Gebühren und Gerichtskosten bezahlt.

Muss ich den Mahnbescheid beim Zentralen Mahngericht zurücknehmen oder für erledigt erklären?
Oder sogar gar nichts und die Akte kann abgelegt werden? (Dieser Meinung ist der Chef)

Vielleicht kann mir jemand kurz helfen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund
Lena
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mücki
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#2

07.12.2020, 11:49

Einfach keinen VB beantragen und Abschlussschreiben oder wie auch immer ihr das handhabt, Akte ablegen und fertig.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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sh161
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#3

07.12.2020, 11:53

§Lena§ hat geschrieben:
07.12.2020, 11:36
Oder sogar gar nichts und die Akte kann abgelegt werden? (Dieser Meinung ist der Chef)
Da hat er Recht, der Chef. 8)
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§Lena§
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#4

07.12.2020, 11:55

Okay, da wird sich Chef freuen, dass er Recht hat :)

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten

Liebe Grüße
Lena
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